Familienrecht
Ehe, Verwandtschaft, Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft
Rolf Schmidt
Grundzüge des Familienrechts zählen zum Pflichtstoff aller Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder. Eine Beschäftigung mit dem Familienrecht ist daher unverzichtbar. Hinzu kommt, dass in einer familienrechtlichen Klausur hinter den familienrechtlichen Sachverhalten oft schuld- oder sachenrechtliche Probleme stehen, die mit familienrechtlichen Problemen verknüpft werden. Man denke nur an Ausgleichsansprüche wegen erbrachter Arbeitsleistungen (im Betrieb des Partners) oder wegen getätigter Verwendungen (in Immobilien). Auch sind Verknüpfungen mit dem Allgemeinen Teil des BGB häufig anzutreffen. Dies wird am Beispiel der sog. Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB virulent. Diese Regelung beinhaltet das Recht eines Ehegatten, Rechtsgeschäfte, die zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie erforderlich sind, mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten abzuschließen. Diese Regelung kann in einer Fallbearbeitung deshalb auf mannigfaltige Weise relevant werden, weil sie Verknüpfungen insbesondere zum Minderjährigenrecht, Stellvertretungsrecht, Gesellschaftsrecht und zum Recht der Gesamtschuldverhältnisse herstellt.
Folgerichtig legt der Verfasser dieses Buches großen Wert auf die Verknüpfung des Familienrechts zu den anderen Gebieten des BGB. Dabei hat sich der Verfasser zum Ziel gesetzt, den Stoff so aufzubereiten, dass die Darstellung – trotz der Komplexität der Materie – zu einem umfassenden Verständnis des Familienrechts führt. Zur Konkretisierung und Veranschaulichung werden daher zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen formuliert.
Besonderer Wert wird auf die kritische Auseinandersetzung mit modernen Familienkonstellationen gelegt. Denn das noch geltende Abstammungsrecht wird modernen Familienkonstellationen nicht gerecht. Zu nennen sind insbesondere „Patchworkfamilien“, „Regenbogenfamilien“, die Möglichkeit der Ei- und Samenspende, die Möglichkeit, Ei- und Samenzellen sowie extrakorporal (d.h. in vitro) erzeugte Embryonen kryokonserviert (also tiefgefroren) aufzubewahren und zu übertragen, die Drei-Eltern-IVF, der Embryonentransfer auf die Partnerin/Ehefrau der Eizellspenderin (sog. reziproke Befruchtung, d.h. die sog. ROPA-Methode – Reception of Oocytes from Partner), die biologische und soziale Vaterschaft sowie der Adoptionswunsch von gleichgeschlechtlichen Paaren.