Familienunterhalt im BGB
Imke Börner
Das Gleichberechtigungsgesetz führte in den 1360 ff. BGB den Familienunterhalt ein. Die Regelung weicht in ihrer Struktur vom übrigen Unterhaltsrecht ab. Die vorliegende Studie untersucht die Gründe für die abweichende Gestaltung des Familienunterhalts, um damit zur Klärung bestehender Streit- und Zweifelsfragen beizutragen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, für welchen Personenkreis im Rahmen des Familienunterhalts Leistungen zu erbringen sind.