Freiheit der Massenkommunikation
Am Beispiel der Programmveranstalter im Kabelpilotprojekt Ludwigshafen
Stepahn Ory
Das Kabelpilotprojekt Ludwigshafen war als erster der vier von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Versuche am 1. Januar 1984 gestartet. Auf der Grundlage eines Rheinland-Pfälzischen Versuchsgesetzes wurden erstmals in der Bundesrepublik Deutschland private Rundfunkveranstalter zugelassen. Die Genehmigung des Satellitenprogramms SAT 1 fand bundesweite Beachtung. Die praktischen Erfahrungen des Pilotprojekts werden beschrieben und rundfunkrechtlich diskutiert. Pluralismus, Ausgewogenheit, Wirkung von Rundfunk, Kompetenzen des Bundes, Aufgaben der Post sind einzelne Themen. Als Konsequenz wird ein marktorientiertes Rundfunkmodell entwickelt, das neben den Veranstaltern von Programmen auch Kabel-Operator einbezieht.