FuAG
Funkanlagengesetz
Carsten Schucht
Zum Werk
Das neue, im Juli 2017 in Kraft getretene Funkanlagengesetz ersetzt das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/53/EU (Radio Equipment Directive, RED), welche Vorgaben für die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt umfasst. Es gilt damit für meisten Geräte, die Funksignale aussenden oder empfangen können, nicht aber etwa für Anlagen von Funkamateuren, auf Schiffen oder an Bord von Flugzeugen.
Wegen der erheblichen Ausweitung der Nutzung von Funkanlagen und anderen weit über den Bereich der Telekommunikation hinaus (etwa in Kraftfahrzeugen oder Kühlschränken), kommt den neuen gesetzlichen Regelungen eine deutlich größere wirtschaftliche Bedeutung zu als dem bisherigen Funkanlagenrecht.
Wesentliche Regelungsgegenstände des neuen Gesetzes sind:grundlegende Anforderungen an FunkanlagenInformations- und Registrierungspflichten für Händler und Herstellerdie Feststellung der EU-Konformitätdie CE-Kennzeichnungdie Marktüberwachung durch die BundesnetzagenturAnforderungen zur Kompatibilität mit ZubehörÜbergangsregelungen für Funkanlagen auf Grundlage bisheriger harmonisierter Normen
Vorteile auf einen Blickerste Kommentierung zum neuen Gesetzgibt konkrete Antworten auf Fragen der Praxiswertet weiterhin maßgebliche Rechtsprechung aus
Zielgruppe
Das Werk richtet sich an Rechtsanwaltschaft und Gerichte sowie an Unternehmen, die Funkanlagen herstellen, vertreiben oder geschäftsmäßig einsetzen sowie die Bundesnetzagentur.