Grenzüberschreitender Rechtsschutz durch englische Gerichte
Prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten für ausländische Unternehmen im Forum London
Thomas Ingenhoven
Der Gerichtsplatz London verfügt traditionell über eine ausgeprägte internationale Orientierung, die ihn zum weltweit führenden Forum für wirtschaftsrechtliche Prozesse macht. Gerade in den letzten zwei Jahrzehnten haben englische Gerichte das Prozeßrecht stärker an die sich permanent verändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten und die entsprechend gewandelten Bedürfnisse der Parteien angepaßt und neue Gestaltungsformen entwickelt, die der Globalisierung der Weltwirtschaft pragmatisch Rechnung tragen. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Mareva injunction sowie die anti-suit injunction. Diese Instrumente und die sich aus ihnen ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten werden nicht isoliert, sondern unter Darstellung der zum Gesamtverständnis erforderlichen Rechtsinstitute untersucht. Zu nennen sind etwa das englische internationale Zuständigkeitssystem mit besonderem Schwerpunkt auf der Zuständigkeitsbegründung über außereuropäische Gesellschaften, die forum non conveniens-Doktrin, die Gerichtsstandsvereinbarung im englischen Recht, die Behandlung ausländischen materiellen Rechts im englischen Zivilprozeß sowie ein Überblick über Kosten und Verfahrensdauer in London.