Grundrechte im 19. Jahrhundert
Gerhard Dilcher, Rudolf Hoke
Das 18. Jahrhundert bringt die Ausbildung der modernen Staats- und Gesellschaftstheorie auf der Grundlage von Vernunftrecht und Aufklärung. Die Formulierung von Menschen- und Bürgerrechten bilden hierin einen wesentlichen Teil. Nach den revolutionären Verfassungs- gebungen der Vereinigten Staaten und Frankreichs und nach dem Scheitern Napoleons dringen die hier formulierten Grundsätze im Laufe des 19. Jahrhunderts langsam in die Verfassungsgebung der zwischen traditioneller Ordung und Fortschritt im Sinne des Liberalismus schwankenden europäischen Staaten ein. Dieser Vorgang wird an wichtigen Beispielen für Deutschland, Österreich und Italien untersucht. Es werden dabei sowohl die theoretischen und philosophischen Grundlagen, die Ausprägungen in jakobinischen, napoleonischen und vormärzlichen Verfassungen, wie auch in der nachrevolutionären österreichischen Verfassungsentwicklung sowie das Fehlen von Grundrechten in der Reichsverfassung von 1871 be- handelt. Die italienischen Beiträge sind in der Originalfassung veröffentlicht.