Hinweisgeberschutzgesetz
Basiskommentar zum HinSchG
Peter Wedde
Komplex, aber hilfreich! Das neue Gesetz schützt Whistleblower vor Repressalien
Vorteile auf einen Blick:
Bietet schnelle Orientierung
Sorgt für Klarheit in schwierigen Fällen
Erklärt das Zusammenspiel von Hinweisgeberschutz und Datenschutz
Zeigt die Mitbestimmungsrechte von
Darum geht es:
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf illegale Missstände hinweisen. Es geht vor allem um Verstöße gegen Strafvorschriften oder bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten. Darunter fallen auch Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln. Hinweisgeber müssen vor Repressalien durch den Arbeitgeber oder Dritte geschützt werden. Einschüchterung, Mobbing, Abmahnung, Kündigung – jegliche Druckmittel oder Sanktionen in Folge eines Hinweises sind verboten und können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.
Die Umsetzung des Gesetzes in den Betrieben und Dienststellen ist komplex. Das Verhältnis zwischen Hinweisgeberschutz und Datenschutz spielt eine zentrale Rolle. Betriebsräte und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Ihnen gibt der Kommentar schnelle Orientierung und praktische Hinweise. Aber auch für deren Berater, für Personalverantwortliche, Rechtsanwälte und Richter bietet er mit übersichtlicher Darstellung einen guten Einstieg in das Thema.
Der Autor:
Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences a.D., wissenschaftlicher Leiter der Beratungsfirma d+a consulting GbR in Wiesbaden und wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main