Informationsquellen im Einstellungsverfahren in der Privatwirtschaft
Marcus Michels
Einer jeden Einstellung eines neuen Mitarbeiters geht die Erhebung der Bewerberdaten voran. Schon im Jahre 1957 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, daß das Informationsinteresse des Arbeitgebers mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers kollidiert. Seitdem ist streitig, welche Daten der Arbeitgeber erheben und welcher Informationsquellen er sich hierzu bedienen darf. In dieser Arbeit werden die rechtlichen Grenzen des vorvertraglichen Informationsaustausches de lege lata und de lege ferenda systematisch abgehandelt. Erörtert werden Vorstellungsgespräche, Personalfragebogen, Einstellungsuntersuchungen, graphologische Gutachten, psychologische Tests, Assessment-Center, Genomanalysen, Sicherheitsüberprüfungen, Auskünfte der Gauck-Behörde und der Informationsaustausch unterschiedlicher Arbeitgeber.