Internetangebotssperren
Zivilrechtliche Vermittlerhaftung von Internetzugangsanbietern
Karina Grisse
Das EU-Recht gibt vor, dass Vermittler, deren Dienste von Dritten zur Verletzung von geistigen Eigentumsrechten genutzt werden, zu Maßnahmen verpflichtet werden müssen, um die Rechtsverletzung zu beenden. Über die Frage, ob auch die Sperrung von rechtsverletzenden Internetangeboten durch Internetzugangsanbieter Gegenstand solcher Maßnahmen sein kann, wird in Deutschland seit langem gestritten. In England ordnet der High Court dagegen seit Jahren die Sperrung von Internetangeboten an, wenn dort in großem Stil Rechte verletzt werden. Karina Grisse untersucht die europäischen Vorgaben mit Blick auf Anordnungen gegen Zugangsanbieter und die diesbezügliche englische Praxis. Sie entwirft eine Regelung, aufgrund derer gerichtliche Sperranordnungen auch in Deutschland ergehen könnten, die aber – nicht zuletzt durch die Wahl des Verfahrens – sicherstellen soll, dass Internetangebotssperren nur in Fällen gravierender Rechtsverletzungen, nach Abwägung aller betroffenen Interessen im Einzelfall und nur in verhältnismäßiger Ausgestaltung zum Einsatz kommen.