Kollektive Friedenssicherung
Kapitel VII UN-Charta in der Praxis des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
Udo Fink
Gegenstand der Arbeit ist die Praxis des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Kapitel VII UN-Charta. Kapitel VII UN-Charta ermächtigt den Sicherheitsrat zur Verhängung von Zwangsmaßnahmen gegen solche Mitgliedsstaaten, die für eine Bedrohung oder einen Bruch des internationalen Friedens und der Sicherheit verantwortlich sind. Durch die Analyse der Praxis des Sicherheitsrats soll geklärt werden, wann eine Bedrohung oder ein Bruch des internationalen Friedens vorliegt und welche konkreten Maßnahmen angeordnet werden können. In der Gesamtschau aller untersuchten Fälle zeigt sich, daß die Auffassung im Sicherheitsrat zu diesen Fragen sich deutlich gewandelt hat. Die Zäsur ist dabei die Überwindung des Ost-West-Konflikts. Seit dieser Zeit ist der Sicherheitsrat sowohl in der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verhängung von Zwangsmaßnahmen wie bezüglich dieser Maßnahmen selbst weit großzügiger, als dies zuvor der Fall war.