Kooperation oder Korruption?
Grenzen der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen im Lichte der §§ 299a, b StGB.
Anna Isabel Berger
Die Straftatbestände §§ 299a, b StGB stellen die Bestechung und die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2016 unter Strafe. Bei zahlreichen Zusammenarbeitsformen in der Praxis ist seitdem unklar, ob diese sich nach den Vorschriften bereits als strafbare Korruption oder noch als zulässige Kooperation darstellen. Die Arbeit untersucht neben den bestehenden dogmatischen Unsicherheiten der Tatbestände die strafrechtlichen Risiken der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen anhand zahlreicher Einzelfallkonstellationen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass erheblicher Beratungsbedarf bei der Ausgestaltung und Verwirklichung diverser Kooperationsformen besteht. Um dieser Verunsicherung entgegenzuwirken, konkretisiert die Autorin diverse zulässige Zusammenarbeitsformen und grenzt diese von strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen ab. Die Arbeit bietet insoweit eine Handreichung für die schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen zulässiger Kooperation und strafbarer Korruption.
Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis des Zentrums für Gesundheitsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für das Jahr 2022 ausgezeichnet.