Kreditsicherungsrecht
(3. Auflage)
Barbara Völzmann-Stickelbrock
Auch wenn das Wort „Kredit“ (vom lateinischen credere = vertrauen) ableitet ist und damit auf die Überzeugung des Kreditinstituts verweist, den ausgekehrten Darlehensbetrag zurück zu erhalten, ist dieses Vertrauen weder blind noch unbegründet. Banken und Sparkassen, aber auch andere Gläubiger wie Lieferanten, Werkunternehmer und Vermieter, sichern ihre Leistungsansprüche regelmäßig durch Instrumente, die das Risiko von Zahlungsausfällen minimieren sollen. Mit diesem Werk stellt Ihnen eine ausgewiesene Expertin die wichtigsten Real- und Personalsicherheiten vor, darunter Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Grundschuld und Factoring oder Bürgschaft, Kreditauftrag, Garantievertrag und Poolverträge.