Kritik des Eigenkapitalersatzrechts
Zugleich ein Beitrag zur Stärkung des insolvenzrechtlichen Gläubigerschutzes
Simon Markus Beck
Das Eigenkapitalersatzrecht ist ein weitgehend gefestigter und unangefochtener Teil des Kapitalgesellschaftsrechts. Sein Grundgedanke ist, dass eine Finanzierung in der Krise nicht in einer bloßen Fremdkapitalzuführung bestehen darf und deshalb zu diesem Zeitpunkt gewährte Gesellschafterdarlehen zwangsweise als Eigenkapital zu behandeln sind. Diese Arbeit zeigt, dass trotz der breiten Zustimmung in Rechtsprechung und Literatur eine überzeugende Rechtfertigung des Eigenkapitalersatzrechts bisher nicht gelungen ist. Der durch das Eigenkapitalersatzrecht anvisierte Gläubigerschutz sollte daher dem Insolvenzrecht überlassen werden. Notwendig sind dann allerdings Verbesserungen bei der Handhabung des Überschuldungsbegriffs und ein neues, effektiveres Konzept der Insolvenzverschleppungshaftung.