Kritische Schnittstellen bei Eigenleistungen.
Ruth Abel, Johannes Kottjé, Rainer Oswald, Silke Sous, Matthias Zöller
Vielen privaten Bauherren wäre die Finanzierung von Wohneigentum ohne Eigenleistung gar nicht möglich. Die Ausführung von Bauarbeiten durch Laien ist allerdings oft problematisch. Fehlendes Fachwissen verursacht nicht nur Schäden am ausgeführten Gewerk, sondern häufig auch an angrenzenden Gewerken. Werden mangelhafte Arbeiten vom Bauherrn ausgeführt, können Architekten und Bauunternehmer haftbar gemacht werden, obwohl die Arbeiten vom Bauvertrag ausgenommen waren.Grundlage der Forschungsarbeit ist eine Umfrage unter Architekten und Sachverständigen, die folgende Schadensschwerpunkte zur Schnittstellenproblematik zwischen Eigen- und Fremdleistung ergab: Innenausbau, Dachgeschossausbau, Anschluss von Außenanlagen an das Gebäude, Kellerausbau. Als unproblematisch für die Ausführung in Eigenleistung wurden folgende Bereiche herausgearbeitet: Bei Ausbau und Gestaltung der Innenräume und des Dachgeschosses eignen sich das Verlegen von Bodenbelägen und die Bearbeitung der Wandoberflächen zur Ausführung in Eigenleistung.Die Eigenleistungen im Bereich von Außenanlagen sollten sich auf die Gestaltung der Grünflächen beschränken und mit einem Abstand von etwa 30 cm vor der Gebäudeaußenwand enden. Beim Teilausbau des Kellers als Aufenthaltsraum (z.B. Gästezimmer) sollten zur Vermeidung von Schäden als Wärmedämmung und Bodenbeläge feuchtigkeitsunempfindliche Materialien verwendet werden. Wird der Wärmeschutz von einer innen liegenden Dämmung erbracht, sollte der Planer den Bauherrn auf die zu vermeidenden Wärmebrücken entlang der Fensterleibungen oder zwischen Außen- und Innenwänden bzw. Decken hinweisen, da ansonsten die Gefahr der Tauwasser- und Schimmelpilzbildung besteht.