Ländliche Gesellschaft und Obrigkeit
Gemeindeprotest und politische Mobilisierung im 18. und 19. Jahrhundert
Robert von Friedeburg
Die ländliche Gesellschaft des 19. Jahrhunderts war für viele Zeitgenossen sozial und kulturell eine Welt, die der bürgerlichen Welt geradezu entgegengesetzt war. Die Mentalität der Landbevölkerung schien wie ein Fossil aus alten Zeiten in den Nationalstaat des Deutschen Kaiserreichs hineinzuragen. Wie hatte sich diese Mentalität gebildet? Sie war, dies die These Robert von Friedeburgs, das Ergebnis der sozialgeschichtlichen Bedingungen in den Landgemeinden und von deren Auseinandersetzungen mit der Obrigkeit im 18. und 19. Jahrhundert. In diesen beiden Jahrhunderten wurden antistaatliche Einstellung und Sozialprotest zum Kern ländlicher Interessenartikulation, und das verfestigte sich bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Untersuchungsgebiet ist Hessen, Franken und Baden, zentral ist eine Fallstudie über dreizehn Gemeinden der hessischen Mittelgebirge zwischen Eder und Werra.Die Untersuchung verfolgt die Konflikte zwischen ländlichen Gemeinden und entstehendem Staat um Dienste, Abgaben und Steuern. Dabei erfasst sie auch, wie die wachsende Zahl der Landarmen und Landlosen in den antistaatlichen Protest einbezogen wurde. Bauern und Tagelöhner hatten in der Frühen Neuzeit gelernt, ihre Interessenkonflikte zurückzustellen zugunsten gemeinsamer Aktionen gegen die Obrigkeit, die der Hauptgegner der Gemeinden war, Stichwort: Steuern und Lasten. Aus der Abwehr obrigkeitlicher Forderungen und Eingriffe entstand in zwei Jahrhunderten eine in Frömmigkeit, Bevölkerungsverhalten und Wertvorstellungen eigene ländliche Kultur, deren Verteidigung gegen den entstehenden Staat Sache aller Dorfbewohner war. Der wirtschaftliche und soziale Wandel im 19. Jahrhundert hat die ländliche Gesellschaft weniger verändert als meistens angenommen wird. Dadurch haben die Gemeinden Konflikte aus der Frühen Neuzeit auch noch in den modernen Parteienstaat getragen. An Erfolgen und Misserfolgen der Parteien im Kaiserreich ist zu erkennen, welche Wirkung die Auseinandersetzung zwischen Landgemeinde und dem werdenden Staat noch am Ende des 19. Jahrhunderts hatte.