Lauterkeitsrechtliche Verantwortlichkeit im Konzern
Christian Rebell
Unlauterer Wettbewerb, der von einem Konzern ausgeht, stellt für den Betroffenen eine besondere Herausforderung dar. Er muss sich fragen, wie er sich 'gegen einen Konzern' zur Wehr setzen kann und insbesondere, welche Konzerngesellschaften er zur Verantwortung ziehen kann und welche Rechtsansprüche gegen diese jeweils bestehen. Dabei geht es nicht nur darum (wie sonst meistens im Konzernhaftungsrecht), wie finanzielle Entschädigung vom herrschenden Unternehmen zu erlangen ist. Im Lauterkeitsrecht geht es vielmehr auch – wenn nicht sogar primär – darum, ob Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche mit konzernweiter Tragweite bestehen. Die vorliegende Arbeit versucht, einen Beitrag zur Beantwortung dieser Fragen zu leisten und die Grundzüge der lauterkeitsrechtlichen Verantwortlichkeit im Konzern zu skizzieren. Dazu wird einleitend untersucht, wie das UWG auf Konzernsachverhalte anzuwenden ist und insbesondere, ob auch konzernverbundene Unternehmen untereinander das UWG einhalten müssen. Der erste Schwerpunkt der Arbeit liegt sodann darauf, die lauterkeitsrechtliche Passivlegitimation der einzelnen Konzerngesellschaften zu untersuchen. Dabei wird insbesondere dargelegt, wann das herrschende Unternehmen für das unlautere Verhalten abhängiger Konzerngesellschaften haftbar wird. Die zweite Schwerpunktsetzung ist die Untersuchung der bei Konzernsachverhalten zur Verfügung stehenden Rechtsansprüche. Hier geht es vor allem um die Frage, welche Tragweite Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche bei Konzernsachverhalten entfalten.