Makler- und Bauträgerverordnung
mit § 34c GewO, sonstigen einschlägigen Vorschriften und MaBVwV
Peter Marcks
Zum Werk
Die Makler- und BauträgerVO regelt eine Reihe von Pflichten derjenigen Berufsgruppen, die nach § 34c Abs. 1 GewO für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis bedürfen. Hierunter fallen:
– Immobilienmakler,
– Darlehensvermittler,
– Bauträger und Baubetreuer sowie
– Wohnimmobilienverwalter soweit bestimmte Berufsgruppen nicht ausnahmsweise nach § 34c Abs. 5 GewO ausgenommen sind.
Der Kommentar erläutert in anschaulicher und bewährter Weise die den genannten Berufsgruppen obliegenden Pflichten, wie
– die Absicherungspflichten für Vermögenswerte, die ein Makler oder Vermittler zur Ausführung von Aufträgen erhält oder zu deren Verwendung er ermächtigt wird;
– Regelungen für Bauträger über die Geltendmachung von Abschlagszahlungen;
– Vorschriften über die Verwendung von Vermögenswerten, die einem Makler oder Vermittler anvertraut worden sind;
– Die Vorschriften der MaBV und des § 34c GewO werden ausführlich kommentiert, weitere wichtige Regelungen, wie u.a. die Übergangsvorschriften §§ 160, 161 und die §§ 14, 29 und 35 GewO werden
– kurz erläutert. Abgedruckt ist zudem die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, auf die im Kommentierungsteil häufig Bezug genommen wird.
Vorteile auf einen Blick
– verfasst von einem der versiertesten Kenner der Materie.
– alle wichtigen Vorschriften in einem Band.
– komplette Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen, welche
§ 34 c GewO, die Makler- und BauträgerVO und die Makler- und BauträgerVwV seit dem Erscheinen der Vorauflage erfahren haben:
– Seit 1. August 2018 ist die Tätigkeit der der Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig.
– Mit Wirkung vom 1. März 2019 gilt dies auch für diejenigen Wohnimmobilienverwalter, die ihre Tätigkeit schon zuvor ausgeübt haben.
– Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich ab 1. August 2018 in einem Zeitraum von 3 Jahren weiterbilden.
– Dies hat zu zahlreichen Folgeänderungen in der MaBV aber auch
– in Vorschriften der GewO, wie in den in dem Kommentar mitbehandelten Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 144 ff. GewO geführt.
– Das Werk enthält die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, die Anfang 2019 ebenfalls an die gesetzlichen Änderungen angepasst worden ist.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Gewerbe und Gewerbeaufsichtsämter.