Meldepflicht bei Datenpannen (Data Breach)
Christoph Ohrmann
§ 42a BDSG verpflichtet die datenverarbeitenden, verantwortlichen Stellen, bestimmte Datenpannen unverzüglich den Datenschutzaufsichtsbehörden zu melden und die betroffenen Personen, deren Daten abhanden gekommen sind, zu informieren. Eine Verletzung der Meldepflicht kann zu erheblichen Haftungs- und Bußgeldrisiken führen. Dieses E-Book erklärt, welche Datenschutzverletzungen die gesetzliche Meldepflicht auslösen, und wie sich das betriebliche Datenschutzmanagement auf den Ernstfall vorbereiten kann. Der Inhalt dieses E-Books ist auch im Handbuch „Information Security Management“ enthalten.