Mensch und Naturrecht in Evolution
Werner Freistetter, Rudolf Weiler
Es war und ist erfreulich, dass die Lehre MESSNERS von seinem Nachfolger am Wiener Lehrstuhl RUDOLF WEILER, der gleich ihm das Studium der Theologie mit dem der Sozialwissenschaften verbunden hatte, fortgesetzt und aktualisiert wurde. Er geht auf die Unterscheidung MESSNERS primäres Naturrecht, welches „unmittelbar in der sittlichen Natur des Menschen begründet und ihm durch seine sittlich-rechtliche Vernunfteinsicht kundgetan ist“ sowie sekundäres Naturrecht oder angewandtes Naturrecht ein. Als dieses bezeichnete er die Forderungen der Gerechtigkeit, die sich aus den allgemeinen Prinzipien in Verbindung mit der Einsicht in die unter den jeweiligen Umständen zu erkennende Natur der Sache ergeben. WEILER erkennt auch die Möglichkeit von Naturrechtsirrtümern und hebt hervor, dass „die Bedeutung der existentiellen Zwecke für die Erforschung der menschlichen Natur bei der Überwindung von Naturrechtsirrtümern und beim Zugang zu neuen Grundfragen über die Natur des Menschen festzuhalten, … entscheidend“ ist.
Je mehr auch besonders durch den Fortschritt der Technik die Internationalisierung des öffentlichen Lebens zunahm sowie durch die Globalisierung die Grenzen zurücktreten und die Menschen sich näher kommen, desto mehr erfährt sich, was auch PAPST BENEDIKT XVI. in seiner Weltfriedensbotschaft 2008 besonders betonte, die Menschheit als große Familie. Diese Entwicklung sollte sich auch mit einer Internationalisierung und Globalisierung an Solidarität und Menschlichkeit verbinden.
Das Naturrecht in seiner ewigen Wiederkehr könnte darauf mit hinführen und Christen ihrer Schöpfungsverantwortung gerecht werden.
(aus: Schambeck, Naturrecht in Zeitverantwortung)