Menschenrechte im Sowjetsystem
2, unveränderte Auflage
Im Unterschied zum Rechtsstaat sind die Menschenrechte im Sowjetsystem nicht gegen den Staat gerichtet, sondern sie stellen vielmehr Beschränkungen des Bürgers gegenüber dem Staat dar, da die Grundrechte nur in Übereinstimmung mit den Interessen der sozialistischen Ordnung ausgeübt werden können. Der Autor stellt nach einer Einführung in die kommunistische Rechtsauffassung, die vom Rechtsstaat abweichende Auffassung und Bedeutung der Menschenrechte im Osten dar. Das Buch ist nicht nur für den Juristen, sondern auch für den interessierten Laien gedacht, der sich mit der grundsätzlich andersgearteten Staats- und Rechtsordnung des Ostens vertraut machen will.