Öffentliche Finanzwirtschaft Sachsen-Anhalt
Schwerpunkt Staatliches Haushaltsrecht, 6. Auflage
Michael Grimberg
Das Lehrbuch über die öffentliche Finanzwirt¬schaft im Land Sachsen-Anhalt soll vorlesungs- bzw. unterrichtsbegleitend eingesetzt werden. Es ist unter Be¬rücksich-tigung der Studienin¬halte der Bachelor-Studiengänge „Öffentliche Verwaltung“ und „Ver¬waltungsökonomie“ an der Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissen-schaften, in Halberstadt und des Stoffgliederungsplanes am staatlichen Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt in Blankenburg konzipiert worden, wobei der Schwerpunkt der Lerninhalte auf dem Gebiet des Staatlichen Haushalts-rechtes liegt.
Die nunmehr vorliegende 6. Auflage des Lehrbuches über die öffentliche Finanzwirt-schaft im Land Sachsen-Anhalt enthält eine Fortschreibung des Rechts- und Praxis-standes bis Ende März 2017. Bei der neuesten Auflage des Lehrbuches wurden insbesondere die Änderungen im Haushaltsrecht durch das Haushaltsge¬setz 2017/ 2018 vom 22. März 2017 und die Änderungen des Finanzaus¬gleichs¬gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bis, zuletzt novelliert durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vom 17. Februar 2017 eingearbeitet.
Zudem wurde bei den Grundzügen des kommunalen Haushaltsrechtes die Einfüh-rung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Sachsen-Anhalt mit dem Drei-Komponenten-Modell berücksich¬tigt. Hier waren die Kommunen in Sachsen-Anhalt verpflichtet, ab dem 1. Januar 2013 das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientier-te Darstellungsform umzustellen, damit eine bessere Steuerung der Kommunalver-waltungen durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Out-putsteuerung) anstatt der herkömmlichen Bereitstellung von Ausgabeermächtigun-gen (Inputsteuerung) ermöglicht wird. Bei der aktuellen Auflage des Lehrbuches wur-den die Rechtsvorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sach-sen-Anhalt vom 17. Juni 2014 und die Verordnung über die Aufstellung und Ausfüh-rung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vom 16. Dezember 2015 berücksichtigt.