Ökologisch-ökonomische Rechtswissenschaft
Grundlagenorientierte Aspekte einer Kooperation von Ökologie, Ökonomie und Rechtswissenschaft
Guido Leidig
Die Ökologisch-ökonomische Rechtswissenschaft ist eine Interdisziplin, die Erkenntnisse verschiedener Wissenschaften verarbeitet. Ihr Erkenntnisobjekt ist die Analyse und Ordnung der Wirkungszusammen- hänge zwischen Ökologie, Ökonomie und Rechtswissenschaft. Diese auf «Grenzüberschreitung» abzielende «Verbundwissenschaft» könnte das den Erkenntnisfortschritt hemmende «Revierverhalten» zwischen den verschiedenen Disziplinen überwinden helfen.