Ordnungswidrigkeitengesetz
Handkommentar
Heribert Blum, Kathi Gassner, Sebastian Seith
Das Ordnungswidrigkeitenrecht steht vor einem Grundproblem: Jahr für Jahr schafft der Gesetzgeber neue Bußtatbestände in weit verstreuten Fachgesetzen.
Der Verwaltungsrechtler muss sich immer häufiger auf hochkomplexe, strafrechtliche motivierte Formulierungen einlassen. Der Strafrechtler, der sich gerade im Wirtschaftsstrafrecht mit hoch geahndeten Bußgeldtatbeständen auseinandersetzt, trifft auf eine ihm nicht vertraute Entscheidungs- und Zuständigkeitsstruktur im Verwaltungsrecht. Geschult werden die unterschiedlichen Argumentationssichtweisen selten.
Der neue Handkommentar-OWiG setzt dem ein von vornherein auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichtetes Konzept entgegen. Zu einem hoch attraktivem Preis finden die unterschiedlichen Sichtweisen der Verfahrensbeteiligten Gehör:
Strafrechtler erhalten präzise Hinweise zur verwaltungsrechtlichen Vorgehensweise und Besonderheiten im OWiG, insbesondere bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Zahlreiche Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit und Beweisführung, Formulierungshilfen (z.B. Einspruch) und Tenorierungen ergänzen die Darstellung. Parallelen und Argumente aus dem Straf- wie Strafprozessprozessrecht erleichtern ihm den Zugang.
Verwaltungsrechtler in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt. Tabellarische Auflistungen der einschlägigen Landes- und StPO-Vorschriften erleichtern nicht nur den Verwaltungsbehörden die Übersicht.
Praxis wie Ausbildung profitieren von Übersichten und Schemata zu den Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit (Rechtsfolgen nach dem OWiG und weitere Folgen wie z.B. Registereinträge) und den Verjährungsvorschriften. Besonders hilfreich: Die zahlreichen Gebühren- und Kostenhinweise!
Bei den einzelfallbezogene Anwendungsfragen spielt im Besonderen Verwaltungsrecht spielt der Hk-OWiG seine Stärken aus. Praxisrelevante Probleme, insbesondere aus dem Straßenverkehrsrecht, werden durchgängig kommentiert.
Herausgeber und Autoren sind Spezialisten aus dem Straf- und Verwaltungsrecht, die die notwendige „Vernetzung“ des Ordnungswidrigkeitenrechts widerspiegeln. Sie geben auch in Punkto wissenschaftlicher Durchdringung neue Impulse und verhelfen im Behörden-,Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten.
Heribert Blum, ehemals Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege Bad Münstereifel; Prof. Dr. Kathi Gassner, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl; RA und FAStR Dr. Jörg Habetha, Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes, Freiburg; RA Dr. Dr. Jürgen Louis, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl; Heinz-Georg Kerkmann, Amtsanwalt und Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel; Sebastian Kleemann, Universität des Saarlandes; Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht Lüdinghausen; Prof. Dr. Christian F. Majer, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; Dipl.-Rechtspflegerin Simone Nenn, Troisdorf und Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel; RiKG Urban Sandherr, Berlin; Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Goethe-Universität Frankfurt am Main; RA Dr. Uwe Schulz, Bad Homburg; RA Dr. Sebastian Seith, Freiburg; Heike Stahnke, Oberamtsanwältin bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt a.M.; Matthias Ziegler, Universität des Saarlandes.