Organtransplantation und Strafrecht
Eine vergleichende Untersuchung zwischen deutschem und koreanischem Transplantationsgesetz
Ho-No Joo
Mit dem Transplantationsgesetz von 1997 und 1999 in Deutschland und Korea wurde für die Organtransplantation eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Trotzdem stellt der eklatante Mangel an Spenderorganen sowohl in Deutschland als auch in Korea ein nach wie vor drängendes Problem der Transplantationsmedizin dar. Bei der Organentnahme vom toten Spender ist nicht zuletzt das Hirntodkriterium bereits als solches durchaus kritisch zu hinterfragen. Entsprechendes gilt erst recht für die Kriterien, die zur Feststellung des Hirntodes dienen sollen. Ganz generell ist auf den Schutz der Beteiligten, insbesondere des Organspenders Rücksicht zu nehmen. Das gilt vor allem für den lebenden Organspender.