Organuntreue
Das Mannesmann-Verfahren als Exempel?
Bernd Schünemann
Die moderne Volkswirtschaft ist durch das Auseinanderfallen von Eigentumszuständigkeit (der Gesellschafter) und Verwaltungsmacht (Vorstand und Aufsichtsrat) gekennzeichnet. Die für vormoderne Gesellschaften typische Verhaltenssteuerung durch Moral ist in ihr weithin geschwunden. Deshalb ist die Untreue, d.h. die Schädigung anvertrauten Vermögens durch den Verwalter, zur Wirtschaftsstraftat schlechthin avanciert, was zwar wegen eines mutmaßlich riesigen Dunkelfeldes nicht in der Kriminalstatistik, aber an einer Kette spektakulärer Entscheidungen des Bundesgerichtshofes abzulesen ist. In der vorliegenden Schrift werden die kriminalpolitischen und strafrechtsdogmatischen Brennpunkte der von Gesellschaftsorganen begangenen Untreue analysiert und an dem gegenwärtig mit Recht im Zentrum der Aufmerksamkeit stehenden Mannesmann-Verfahren exemplifiziert.°°Der Autor, Professor Dr. Bernd Schünemann, ist Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie sowie Direktor des Instituts für die gesamten Strafrechtswissenschaften, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat die Untreuevorschrift im (führenden) Leipziger Kommentar zum StGB kommentiert und seit 25 Jahren zahlreiche Untersuchungen über „Unternehmenskriminalität und Strafrecht“ vorgelegt.