Pflichtschulung Arbeitssicherheit
nach § 14 Abs. 2 GefStoffV
Holger Herold
Arbeitsschutz – mit Sicherheit!
Gefahr erkannt – Gefahr gebannt! Arbeitssicherheit ist das Ergebnis von konsequentem Arbeitsschutz. Gefahrstoffe in Labor und Rezeptur bergen Risiken – aber auch Allergien, Blutuntersuchungen oder Stolperfallen in der Offizin. ArbSchG und GefStoffV verpflichten den Apothekenleiter seine Mitarbeiter zu schützen – und zu schulen.
Das sind Ihre Themen:
Gefahrstoffe und BGW-Vorgaben
Schutzausrüstung und Verhaltensregeln
Brandschutz und Erste Hilfe
37 Folien decken alle Aspekte für Erst-, Folge- und Sonderunterweisung ab. Sämtliche Inhalte stehen auf Tischaufsteller, CD-ROM und Online-PlusBase zur Verfügung, inclusive Erläuterungstext für die Folien und Teilnahmeformular. So ist mit Sicherheit Erfolg garantiert!