Prinzip Rentenökonomie
Wenn Eigentum zu Diebstahl wird
Dirk Löhr, Gerhard Scherhorn
Ökonomische Renten: Dies sind Erträge, denen keine Kosten gegenüberstehen – wenigstens einzelwirtschaftlich. Allerdings gibt es nichts umsonst. Irgendjemand wird immer belastet, und sei es durch Verzichtskosten. Das Muster: Gut organisierte Gruppen streichen die ökonomischen Renten ein, die Kosten werden auf schwach organisierte Gruppen abgewälzt. Unsere Eigentumsordnung leistet dem Vorschub. Sie differenziert nicht zwischen Eigentum, das auf Leistung gründet und solchem, das ursächlich auf Usurpation beruht. Die „Erbsünde“ ist das Privateigentum an Land und die daraus fließenden Renten. Land stellt die Blaupause für die „Einfriedung“ weiterer Allmenden dar, deren Inwertsetzung aber zu Lasten der Allgemeinheit geschieht. Die Entkopplung von Nutzen und Kosten in der Rentenökonomie wäre daher nicht ohne die Entkopplung von Leistung und Gegenleistung im Steuerstaat möglich. So wird z.B. Infrastruktur öffentlich finanziert, die ökonomischen Renten hieraus werden aber privatisiert. Entkoppelt man aber einerseits in der Rentenökonomie Nutzen und Kosten, droht hier Marktversagen; entkoppelt man andererseits im Steuerstaat Einnahmen und Ausgaben, ist die Folge dort Staatsversagen. Nötig ist daher eine Politik, die konsequent und gegen den Widerstand von Interessengruppen die Reziprozität von privaten Nutzen und Kosten sowie staatlichen Einnahmen und Ausgaben herstellt.