Psychisch auffällig, krank, behindert – Was nun?
G. Adams, N. Beck, E Plume, A. Reichert, A. Warnke
Psychisch auffällig, krank, behindert: Die Begriffe erscheinen beliebig, tatsächlich aber sind sie Ausdruck unterschiedlichen persönlichen Leids von Kindern und Jugendlichen mit psychischer Problematik, in das auch die Angehörigen und oft außerfamiliäre Bezugspersonen in Kindergarten, Schule, Freizeit und Beruf einbezogen sind. Die Begriffe sind aber auch von sozialrechtlicher und gesundheitspolitischer Bedeutung. Mit der Begriffswahl verbinden sich finanzielle und fachliche Zuständigkeiten, die sich Jugendhilfe, Sozialhilfe und das medizinische Gesundheitswesen teilen. Mit der oft komplizierten Zuständigkeitsaufteilung werden Diagnostik, Behandlung und Eingliederung sichergestellt – das ist positiv. Andererseits ergeben sich aus der Vielfältigkeit der Verantwortungsaufteilung für Hilfe und finanzielle Trägerschaft nicht selten Orientierungsprobleme für die Betroffenen. Die 9. Würzburger Fachtagung war diesem Themenkomplex gewidmet mit dem Ziel, lösungs-orientiert theoretische und praktische Leitlinien aufzuzeigen.