Qualitätssicherung durch Programm- und Systemakkreditierung im deutschen Hochschulsystem von Siever,  Marco

Qualitätssicherung durch Programm- und Systemakkreditierung im deutschen Hochschulsystem

Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Baden-Württemberg

Die Umsetzung des sogenannte Bologna-Prozesses führte nicht nur zur Einführung der umstrittenen Studienstruktur der Bachelor- und Masterstudiengänge. Auf Landesebene wurden zeitgleich neue Systeme zur Qualitätssicherung installiert, um trotz zunehmender Vielfalt im Studienangebot eine fachlich-inhaltliche Mindestqualität und Vergleichbarkeit der Studiengänge zu gewährleisten. Im sogenannten „peer review“-Verfahren überprüfen privatrechtlich organisierte Agenturen die jeweilige Studiengangkonzeption der Hochschule. Ihre Stellungnahme ist nach den landeshochschulrechtlichen Vorschriften in unterschiedlicher Weise Voraussetzung dafür, dass der Studiengang von der Hochschule eingerichtet werden darf. Dieser sogenannten Programmakkreditierung steht zwischenzeitlich die sogenannte Systemakkreditierung gegenüber. Bei dieser bildet nicht das einzelne Studiengangskonzept, sondern das interne Qualitätsmanagement der Hochschule, das die fachlich-inhaltliche Mindestqualität und die Vergleichbarkeit sämtlicher Studienangebote sicherstellen soll, den Gegenstand des Bewertungsverfahrens. Jenseits aller Diskussionen über Kosten, Sinn und Wirksamkeit stellt sich die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit von Programm- und Systemakkreditierung. Nicht wenige Äußerungen in der hochschulrechtlichen Literatur sind indes von einer hochschulpolitischen Grundhaltung vorgeprägt. Der Autor ordnet das Akkreditierungssystem in den Rechtsrahmen des deutschen Hochschulsystems ein. Er geht dabei auf Rechtsprobleme ein, die sich etwa vor dem Hintergrund der Wissenschaftsfreiheit und der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen stellen. Erörtert wird auch, inwiefern die ausführlich erläuterte Konstruktion des Akkreditierungssystems dem Bundesstaats- und Demokratieprinzip entspricht. Soweit es dabei auf die landesgesetzliche Ausgestaltung ankommt, wird schwerpunktmäßig auf die Rechtslage in Baden-Württemberg abgestellt. Wenngleich mancherlei Fundamentalkritik am Akkreditierungssystem überzogen erscheint, geht auch die Abhandlung im Ergebnis davon aus, dass dieses in seinem derzeitigen Zustand den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Auch das Instrument der Systemakkreditierung ist für sich genommen nicht geeignet, sämtliche Bedenken auszuräumen. Anlass dazu, das Instrument der Akkreditierung gleichsam in Bausch und Bogen zu verwerfen, besteht nach Ansicht des Verfassers indes nicht. Akkreditierung im Hochschulbereich ist weder aus grundsätzlichen Erwägungen mit der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar, noch dürfen überzogene Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen gestellt werden.

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