Rundfunk und Staat.
Das Gebot der Staatsferne des Rundfunks vor neuen Herausforderungen.
Alexandra Rauchhaus
Das Bundesverfassungsgericht hat 1961 in seinem ersten Rundfunkurteil das Gebot der Staatsferne des Rundfunks aus dem Grundgesetz hergeleitet und in zahlreichen folgenden Urteilen bis in die Gegenwart weiterentwickelt. Aktuelle Entwicklungen wie etwa das Parlamentsfernsehen des Bundestags, der Auftritt staatlicher Hoheitsträger im Internet, die Rundfunkbeteiligungen politischer Parteien sowie das Engagement gemischtwirtschaftlicher Unternehmen im Rundfunkbereich bieten Anlass genug, dieses rundfunkrechtliche Strukturprinzip auch vor dem Hintergrund der Konvergenz der Medien neu zu untersuchen.
Alexandra Rauchhaus zeigt anhand der genannten Entwicklungen die sich aus dem Gebot der Staatsferne ergebenden verfassungsrechtlichen Direktiven auf und nimmt dem technischen Fortschritt geschuldete Anpassungen der Grenzen des Gebots vor. Die Geltung des Gebots der Staatsferne an sich erachtet Alexandra Rauchhaus jedoch auch unter Zugrundelegung der veränderten Medienlandschaft weiterhin für notwendig.