RVG
Textausgabe mit Tabellen
In der 40., vollständig überarbeiteten Auflage der bewährten RVG Textausgabe finden Sie alle Änderungen im RVG durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 und das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. Als Anwalt bekommen Sie endlich mehr Geld! Neben der linearen Anhebung der Gebührenbeträge werden im RVG nach KostRÄG 2021 aber auch zahlreiche strukturelle Änderungen vorgenommen, die überwiegend eine Verbesserung für Sie zur Folge haben. Nach dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt treten zudem zum 1.10.2021 mehrere Änderungen ein, die Rechtsanwälten mehr Möglichkeiten bieten, Erfolgshonorare zu vereinbaren. Sämtliche Änderungsgesetze wurden zudem eingearbeitet, u.a. das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG und das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Die 40. Auflage bietet Ihnen die topaktuelle Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Vergütungsverzeichnisses sowie einige weitere aktuelle praxisrelevante Tabellen und ein Register. Aus dem Inhalt: • Übersicht zu den Änderungen durch das KostRÄG 2021 • Gesetzestext RVG • Tabelle der Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG • Tabelle der PKH-/VKH-Gebühren nach § 49 RVG • Tabelle der Gebühren in Strafsachen • Tabelle der Gebühren in Bußgeldsachen • Tabelle der Gerichtsgebühren nach § 34 GKG/§ 28 FamGKG • Kostenrisikotabelle für einen Prozess mit zwei Anwälten samt Gerichtskosten für die 1. und die 2. Instanz. • Übersicht zum Übergangsrecht Neu aufgenommen wurden eine erläuternde Übersicht zu den Änderungen durch das KostRÄG 2021 sowie eine PKH-/VKH-Gebührentabelle nach § 49 RVG. Eine neue Übersicht zum Übergangsrecht erläutert die Frage, in welchen Fällen noch nach den alten Gebührenbeträgen abzurechnen ist und in welchen Fällen bereits die neuen Gebührenbeträge gelten. Verschenken Sie kein Geld bei der Honorarabrechnung und arbeiten Sie nur mit der aktuellsten Auflage der Textausgabe.