Schutz vor Abschiebung bei drohender Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Refoulement-Verbote im Völkerrecht und im deutschen Recht unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 1 des Grundgesetzes
Ralf Alleweldt
Viele Staaten haben in den letzten Jahren die Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls verschärft. Dadurch gewinnen andere Normen, die der Rückführung in ein bestimmtes Land entgegenstehen können, an praktischer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Abschiebung bei drohender Folter oder Mißhandlung, das sich u.a. aus dem Folterverbot des Art. 3 EMRK und der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG ableiten läßt. Die Arbeit stellt die Abschiebungsrelevanz dieser Normen ausführlich dar und zeigt, welche Bindungen materiell- und verfahrensrechtlicher Natur daraus zu folgern sind. Die Ausgestaltung der nach deutschem Verfahrensrecht gegebenen Rechtsbehelfe wird dargestellt und kritisiert. Außerdem werden die Möglichkeiten beschrieben, auf internationaler Ebene Rechtsschutz zu erlangen.