Sozialbilanzen
Grundlagen im geltenden Recht
Kurt Göllert
„Sozialbilanzen“ gelten weithin als etwas zwielichtige Instrumente der Rechnungs legung: Zwischen dem Anspruch, den die (falsche, aber nun einmal eingeführte) Be zeichnung suggeriert, und dem realisierbaren Informationsgehalt klaffen Welten; „so ziale“ Beziehungen sind, selbst wenn man sie auf das Verhältnis zwischen den Tarif parteien beschränken wollte, entschieden zu komplex, um sich in „Bilanzen“, also notwendigerweise globalen Rechnungen befriedigend einfangen zu lassen. Diese Miß verständnisse haben bedauerlicherweise dazu geführt, daß „Sozialbilanzen“ als Mittel einer Art sozialen Marketings diskreditiert sind. K. Göllert hat die Diskussion aus dem widerwärtigen Gestrüpp banaler Vorurteile herausgehoben. Dieser entscheidende Schritt ist ihm auf eine relativ einfache Weise gelungen: durch eine Besinnung auf die Grundlage des deutschen Bilanzrechts. Seit über hundert Jahren hat sich der Kern der Materie im Bilanzrecht niedergeschlagen; die Diskussion dort ist kaum von Modetorheiten belastet. Dieser Ansatz erklärt die relativ breiten historischen Analysen des Verfassers; sein Blick in eine (mögliche) Zukunft, das heißt seine (implizite) normative Aussage, ist sorgfältig in der Rechtsentwicklung fundiert. Nur wer im Zeitgeist unserer Tage so unauflöslich verstrickt ist, daß er die Kontinuität dieser Entwicklung nicht mehr wahrzunehmen vermag, wird hier eine Schwäche, eine Flucht vor den Problemen (nach Art alter Dissertationen) sehen.