Sozialgesetzbuch I
Allgemeiner Teil. Stand: August 2008. Gesamtwerk inkl. 15. Lfg.
Hubertus Hommel, Horst Peters
Allen zwölf Sozialgesetzbüchern voran gestellt ist der „Allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs“, das SGB I. Mit Vorschriften, die für alle Bücher des Sozialgesetzbuchs Geltung haben, ist dieser Allgemeine Teil von grundsätzlicher Bedeutung.
Das Standardwerk von „Peters“ bietet eine eingehende und fundierte Kommentierung dieses Rechtsgebiets. Gesetzessystematik, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis werden ebenso behandelt wie die Entwicklung der sich schnell verändernden Einzelvorschriften in ihrem jeweiligen Zusammenhang.
Das Werk ist identisch mit dem ersten Teil des von Peters herausgegebenen Handbuches der Krankenversicherung Teil I/1.
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