Sozialgesetzbuch IX
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Kommentar. Stand: Juli 2022, Gesamtwerk inkl. 42. Lfg.
Ulrich Adlhoch, Fritz Baur, Christopher Beermann, Gerlinde Dauber, Karl-Friedrich Ernst, Bernd Finke, Ulrich Hartschuh, Dirk Heinz, Eva-Maria Jäger-Kuhlmann, Manfred Kadoke, Ulrike Kayser, Andreas Löbner, Stefan Schinkel, Rosita Schlembach, Franz Schmeller, Helga Seel, Hubert Seiter, Franz-Georg Simon, Fabian Walling
Der aktuelle Kommentar möchte allen mit der Durchführung dieses Gesetzes befassten Behörden, den Gerichten der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit,
Rechtsanwälten, Personalabteilungen von Betrieben, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräten sowie den Verbänden behinderter Menschen
eine praxisnahe Hilfe bei der Arbeit mit dem Sozialgesetzbuch IX bieten. Verfasst wird der Kommentar von Praktikern aus nahezu allen Bereichen der gesetzlichen
Leistungsträger, so dass den besonderen Bedürfnissen der unterschiedlichsten Nutzer dieses Kommentars Rechnung getragen werden kann. Insbesondere an der
Kommentierung des Zweiten Teils des SGB IX haben Autorinnen und Autoren mitgearbeitet, die auch an den zahlreichen Umsetzungsempfehlungen der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zu den neuen Regelungen beteiligt waren, welche die Novellierung des
Schwerbehindertengesetzes durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter bereits zum 1.10.2000 vorweggenommen hatte.
Der Kommentar verfolgt den konzeptionellen Weg, dem Leser nicht nur den Gesetzestext und die Erläuterungen zur Verfügung zu stellen, sondern eine Fülle von
bundesweiten Empfehlungen, Vereinbarungen und Richtlinien, die in der Praxis eine große Rolle spielen, aber wegen ihrer unsystematischen Veröffentlichung
häufig nur schwer aufzufinden sind. Beispielhaft seien hier aktuell die „Werkstattempfehlungen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der
Sozialhilfe genannt, die als Anlage zu § 42 vollständig abgedruckt sind. Mit diesen Materialien wird in besonderem Maße der Praxisbezug
dieses Kommentars hervorgehoben.
Ihr besonderer Vorteil: Sie erhalten alle wichtigen Rechtsverordnungen, Arbeitspapiere, Vereinbarungen, Empfehlungen u.ä. stets auf aktuellem Stand.
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