Standreden
Fünfunddreissig Hinrichtungspredigten als kulturhistorische Quellen
Philipp Hubmann, Leonie Rohner
Theologen waren ein fester Bestandteil des «Theaters des Tötens». Sie gingen bei Hinrichtungen dem Armesünderzug vom Gefängnis zur Richtstätte voran und hatten die Aufgabe, sich nach der Vollstreckung des Urteils in einer Ansprache ans Publikum zu wenden. Der Standrede kam dabei eine doppelte Funktion zu. Einerseits sollte sie dem richterlichen Urteilsspruch Legitimität verschaffen, indem die Geistlichen die sittlichen Verfehlungen in den Biografien der Täterinnen und Täter aufspürten, die zum Abgleiten in die Kriminalität geführt hatten. Andererseits diente sie der Abschreckung, da sie den Zuschauerinnen und Zuschauern die Gefahren einer unangepassten, eigensinnigen Lebensweise deutlich machen sollte.
Die vorliegende Edition versammelt für den Zeitraum von 1700 bis 1850 ein umfassendes Korpus dieser bislang eher marginal behandelten Predigtgattung und macht sie so als Quelle für kulturhistorische Studien zugänglich.