Synodalität auf Ebene der Diözese
Die Bestimmungen des universalkirchlichen Rechts der Lateinischen Kirche
Norbert Witsch
In der Auseinandersetzung mit den Demokratisierungsforderungen nach dem Zweiten Vatikanum haben gerade kirchenrechtliche Überlegungen gezeigt, dass demokratische Ordnungsprinzipien nicht einfach auf die Kirche übertragen werden können, ohne Gefahr zu laufen, die Kirche sich selbst zu entfremden. Dagegen bietet eine Besinnung auf die durch die Kirche selbst entwickelten Formen und Strukturen von Synodalität die Möglichkeit, den in der Demokratisierungsforderung sich artikulierenden Anliegen in einer dem Wesen der Kirche gemäßeren Weise zu begegnen. Diese Arbeit untersucht derartige Formen und Strukturen von Synodalität speziell für den Bereich der Diözese. Genauerhin fragt sie danach, welche synodalen Rechtsinstitute der universalkirchliche Gesetzgeber für den Bereich der Diözese vorgesehen hat und welches Verständnis von Synodalität sich darin ausprägt. Im Mittelpunkt des Interesses stehen neben der Diözesansynode die verschiedenen diözesanen Räte, deren Aufgabe es ist, den Bischof in unterschiedlicher Weise bei der Leitung der Diözese beratend zu unterstützen. Die Analyse des Codex Iuris Canonici von 1983 wird des weiteren bezüglich der einschlägigen Bestimmungen mit dem Codex Iuris Canonici von 1917 sowie mit den Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils und der nachkonziliaren Rechtsentwicklung verglichen. Synodalität auf Ebene der Diözese erscheint in dieser Perspektive als eine für die Kirche spezifische wie auch unaufgebbare Weise, in der Bischof und Gläubige ihre je eigene und unverwechselbare Verantwortung für die Kirche in Gestalt eines strukturierten Zusammenwirkens gemeinsam wahrzunehmen haben.