Treuepflichten des Aktionärs im Gemeinschaftsunternehmen
Matthias Baus
Gemeinschaftsunternehmen sind seit geraumer Zeit eine gängige Form der Unternehmensverbindung – in der Rechtsform der GmbH wie der AG. Die Muttergesellschaften «vergemeinschaften» einen Teil ihrer unternehmerischen Aktivitäten und Interessen in einer juristischen Person. Geschieht dies in der Rechtsform der AG, so weicht diese Unternehmenskonstruktion nicht unerheblich vom gesetzlichen Leitbild der AG und sonst gebräuchlichen Erscheinungsformen ab. Gegenstand der Arbeit ist die Frage, ob die Aktionäre im Gemeinschaftsunternehmen in ihrem Rechtsverhältnis zur AG und zu den übrigen Aktionären ungeschriebenen Bindungen, sogenannten Treuepflichten unterliegen – ähnlich denen im Recht der Personengesellschaften oder der GmbH.