Unterweisungs: Verhalten im Brandfall
Unterweisungspräsentationen, praxisnahe Filmsequenzen und rechtssichere Dokumentation | PREMIUM-Ausgabe
Laut § 10 und § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu den Themen Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände, Flucht- und Rettungswege und Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Dies muss dokumentiert und im Versicherungsfall nachgewiesen werden.
Auf Basis der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ aufbereiteten Inhalte können diese Themen sicher und einfach an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Hierfür gibt es die „Unterweisung: Verhalten im Brandfall“.