Waffengleichheit statt Affengleichheit
Max Justikus
Waffengleichheit, die justiziellen Garantien, müssen den Zutritt des mündigen Bürgers zu den Gerichten ohne Anwaltszwang erlauben. Ergänzung Art. 1 (1) GG: Schutz der natürlichen Personen vor den juristischen Personen. Ergänzung Art. 19(4) GG: Der Rechtsweg steht den natürlichen Personen ohne Anwalt offen. Die Affengleichheit macht daraus einen Störenfried. Von den Medien wird der Bürger als Wutbürger diffamiert. Doch es braucht viel Mut (Mut-Bürger), die Systemmängel sachgerecht erklären zu dürfen. Jeder will nur das System Gute hören.