Zivile Rechte für Antigone
Zu den rechtstheoretischen Implikationen der Theorie von Luce Irigaray
Imke Sommer
Die gegenwärtige feministische Theoriediskussion bezieht sich in hohem Maß auf die in Frankreich von Foucault, Bourdieu und anderen entwickelten neostrukturalistischen Ansätzen. Die Übertragung der in dieser Debatte entwickelten feministischen Theorien auf das Recht und seine Stellung im feministischen Diskurs wurden bislang noch nicht untersucht.
Die Autorin befaßt sich in ihrer Arbeit mit den Elementen der Theorie von Luce Irigaray, die sich explizit auf das Recht beziehen oder Konsequenzen für die Entwicklung einer feministischen Rechtstheorie haben können. Irigarays Konzeption der »zivilen Rechte« soll Frauen und Männer dazu befähigen, das, was sie unkritisiert als gegeben ansehen, zu hinterfragen. Sie stellt damit dem auch in der Debatte um Multikulturalismus vertretenen »Recht auf Anderssein« Rechte gegenüber, die den Menschen die Möglichkeit eröffnen sollen, sich auf die Suche nach nicht-entfremdenen individuellen und kollektiven Identitäten zu machen.
Die Autorin ist Juristin.