ZPO-Reform 2002: Stärkung der ersten Instanz?
Eine Untersuchung zu §§ 139 und 278 ZPO n.F.
Anika Bahlmann
Am 01.01.2002 ist das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses in Kraft getreten und hat grundlegende Änderungen der Zivilprozessordnung herbeigeführt. Mit der Reform sollte der Zivilprozess bürgernäher, effizienter und transparenter werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Rechtsmittelrecht stark verändert. Gleichzeitig sollte die erste Instanz durch eine Erweiterung richterlicher Hinweispflichten und die Einführung einer obligatorischen Güteverhandlung gestärkt werden. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob eine nachhaltige Stärkung der ersten Instanz eingetreten ist: Sind die Pflichten des Gerichts im Bereich der materiellen Prozessleitung tatsächlich erweitert worden und wie effektiv ist die neue Güteverhandlung?