Zum Kennzeichenrecht im Internet
Eine Untersuchung der Verletzungsansprüche des Kennzeicheninhabers unter Berücksichtigung deutscher und amerikanischer Spruchpraxis
Christine Kanz
Das Internet hat auch für den Juristen einige Herausforderungen mit sich gebracht, zu denen auch die Anwendung des Markenrechts auf zunächst unbekannte Sachverhalte gehört. Es hat sich gezeigt, dass keineswegs das Erfordernis eines neuen «Cyberlaws» besteht, sondern dass Vorhandenes unter Berücksichtigung technischer und ökonomischer Besonderheiten anzuwenden ist. Dies gilt nicht nur für die Problematik der Domains, sondern auch für sonstige technische Neuheiten wie Hyperlinks, Frames und Meta-Tags. Die vorliegende Untersuchung zeigt den Weg einer solchen Anwendung.