Zur Bindungswirkung des Gemeinschaftlichen Testaments
Torsten Schaumann
Neuere empirische Untersuchungen zum Verfügungsverhalten von Ehegatten belegen ein Streben nach bindenden Verfügungen, wobei sich eine regional sehr unterschiedliche Bevorzugung von Erbverträgen und Ehegattentestamenten ergibt. Als jüngste Entwicklung für die Ehegattenverfügungen ist zu konstatieren, daß die Gatten im gemeinschaftlichen Testament sich nur wechselseitig zu Alleinerben einsetzen – dem Überlebenden soll Freiheit in der Frage zugestanden werden, wie die Kinder als Erben des Letztversterbenden zu bedenken sein sollen. Angesichts der neueren rechtstatsächlichen Untersuchungen über das Verfügungsverhalten wird die Erbrechtsdogmatik vor neue Aufgaben gestellt – läßt doch die Behandlung des gemeinschaftlichen Testaments bisher klare dogmatische Konturen vermissen. Im Rahmen der Arbeit werden ausgewählte Problembereiche des Rechtsinstituts des gemeinschaftlichen Testaments behandelt, wodurch die Diskussion zentraler Fragestellungen des Ehegattenerbrechts neu belebt werden soll.