Zwischen Normierung und Rüstungswettlauf
Die Entwicklung des Seekriegsrechts, 1856-1914
Verena Ritter-Döring
Warum gibt es eine Haager Landkriegsordnung, aber keine Haager Seekriegsordnung? Motiviert durch diese Frage werden die seekriegsrechtlichen Abkommen und Kodifikationsbemühungen im Zeitraum zwischen 1856, dem Jahr der Pariser Erklärung, und 1914, dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs, betrachtet.
Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf den seekriegsrechtlichen Verhandlungen auf den beiden Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 sowie auf der Londoner Seekriegsrechtskonferenz 1908/09. Diese Konferenzen standen im Spannungsfeld zwischen massivem internationalem Rüstungswettlauf und teils weitreichenden völkerrechtlichen Normierungs- und Kodifikationsbemühungen, an denen eine ganze Reihe von Nationen beteiligt waren. Diese Arbeit widerlegt unter anderem die oft behauptete These, dass England als wichtigste Seemacht im 19. Jahrhundert das Seekriegsrecht alleine bestimmt hätte. Ein kurzer Ausblick behandelt die Wirksamkeit (bzw. Unwirksamkeit) seekriegsrechtlicher Vereinbarungen während des Ersten Weltkriegs.