Holzmöbel streichen heißt: Sie geben die sichtbare Maserung auf und bekommen dafür eine ruhige, deckende Fläche. Das lohnt sich bei Möbeln, die Flecken, Wasserränder oder einen vergilbten Altlack haben. Entscheidend sind drei Dinge: welcher Untergrund vor Ihnen liegt, wie gut Sie vorbereiten und wie viel Lösemittel in der Farbe steckt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Untergrund bestimmt alles Weitere. Massivholz, Furnier, beschichtete Dekorplatten und alter Lack brauchen unterschiedliche Vorbereitung.
- Dispersionslacke enthalten laut Umweltbundesamt „bis etwa 10 %“ organische Lösemittel und gehören damit „zu den Lacken mit den geringsten Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit“. Kunstharz- und Alkydharzlacke kommen auf bis über 50 Prozent.
- Der Blaue Engel DE-UZ 12a erfasst Möbellacke ausdrücklich und erlaubt höchstens 10 Prozent flüchtige organische Verbindungen (VOC).
- Die gesetzlichen VOC-Grenzwerte für Farben und Lacke gelten für Gebäude und ihre Bauteile. Anstrichstoffe für Möbel sind davon ausgenommen.
- Arbeiten Sie möglichst im Freien oder in einem sehr gut belüfteten Raum und lüften Sie auch in den ersten Tagen danach.
Streichen oder die Oberfläche erhalten?
Ein deckender Anstrich ist eine Entscheidung auf Jahre. Eine geölte Massivholzfläche können Sie anschleifen und nachölen, so oft es nötig ist. Liegt darüber erst einmal Lack, ist dieser Weg zu: Sie bleiben beim Überstreichen oder müssen den Lack wieder entfernen.
Dafür kann Farbe retten, was Pflege nicht mehr schafft. Dunkle Wasserränder, Kratzer und ausgebleichte Stellen verschwinden unter einer deckenden Schicht. Und ein Möbel, das wieder in den Raum passt, bleibt im Haushalt statt auf dem Sperrmüll.
Prüfen Sie vorher die einfachere Variante. Wirkt die Fläche nur stumpf oder schmutzig, hilft oft schon Reinigen und Nachpflegen – wie das geht, steht im Ratgeber Holzmöbel richtig reinigen. Wer sich die Arbeit nicht zutraut, findet Werkstätten, die Möbel aufarbeiten, zum Beispiel das Upcycle Studio in Hamburg.
Untergrund prüfen: Massivholz, Furnier oder Dekor
Schauen Sie sich Kante und Rückseite an, bevor Sie Farbe kaufen.
| Untergrund | Erkennungsmerkmal | Was das für den Anstrich bedeutet |
|---|---|---|
| Massivholz | Jahresringe laufen über die Kante durch | trägt fast jeden Anstrich, lässt sich voll abschleifen |
| Furnier | dünne Echtholzschicht über einer Platte | nur leicht anschleifen, sonst schleifen Sie durch |
| Dekorfolie oder Melaminharz | gleichmäßiges Muster, Fugen an den Kanten | kein Holz; Haftung nur mit geeigneter Grundierung |
| Alter Lack | geschlossener Film, Wasser perlt ab | muss fest haften, sonst blättert der neue Anstrich mit ab |
Welche Trägerplatte unter einer glatten Fläche sitzt, lässt sich an wenigen Merkmalen ablesen – der Vergleich MDF oder Massivholz für Möbel beschreibt sie. Bei einem Stück aus wiederverwendeten Dielen wie dem Sideboard aus Altholzdielen lohnt es sich dagegen zu fragen, ob die Patina nicht mehr wert ist als jede Farbe.
Hinweis: Lose oder abblätternde Altanstriche müssen vollständig herunter. Ein neuer Lack haftet nur so gut wie die Schicht, auf der er liegt.
Lacke für Holzmöbel: die Unterschiede
Lack besteht aus Bindemittel, Pigmenten, Hilfsstoffen und Lösemittel. Das Lösemittel macht den Anstrich streichfähig und verdunstet beim Trocknen vollständig – es landet also in der Raumluft. Das Umweltbundesamt beziffert den durchschnittlichen Lösemittelgehalt konventioneller Lacke auf „etwa 35 %, zum Teil aber auch erheblich darüber“.
| Lackart | Organische Lösemittel (Angaben des Umweltbundesamts) |
|---|---|
| Nitrolacke | bis zu 80 Prozent |
| Kunstharz- und Alkydharzlacke | bis über 50 Prozent |
| High-Solid-Lacke | 10 bis 30 Prozent |
| Dispersionslacke (wasserbasiert) | bis etwa 10 Prozent |
Für Möbel im Wohnraum ist der wasserbasierte Dispersionslack deshalb die naheliegende Wahl. „Naturharzlack“ ist dagegen kein geschützter Begriff: Solche Produkte können laut Umweltbundesamt bis zu 60 Prozent organische Lösemittel enthalten, meist Terpentin- oder Citrusschalenöle, die Allergien, Schleimhautreizungen oder Kopfschmerzen auslösen können. Den Blauen Engel erhalten sie dann nicht.
Was auf dem Etikett steht – und was dort fehlen darf
Für Farben und Lacke zur Beschichtung von Gebäuden schreibt die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) eine Kennzeichnung vor: Auf dem Etikett müssen die Produktkategorie, der zulässige Grenzwert und der maximale VOC-Gehalt des gebrauchsfertigen Produkts in Gramm pro Liter stehen. Für deckende Beschichtungsstoffe für Holz gilt seit dem 1. Januar 2010 ein Grenzwert von 130 g/l auf Wasserbasis und 300 g/l auf Lösemittelbasis.
Hier liegt die Lücke: Diese Vorgaben gelten für Gebäude, ihre Bauteile und dekorative Bauelemente. „Anstrichstoffe für Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Anstrichstoffe zu Restaurierungszwecken sind von der Richtlinie jedoch ausgenommen“, schreibt das Umweltbundesamt. Ein Möbellack muss diese Werte also nicht einhalten und nicht ausweisen.
Verlässlicher ist der Blaue Engel DE-UZ 12a für emissions- und schadstoffarme Lacke. Sein Geltungsbereich nennt Möbellacke ausdrücklich; ausgeschlossen sind unter anderem Holzschutzmittel, Beizen, Wachse und Wandfarben. Je nach nichtflüchtigem Anteil des Produkts sind höchstens 2, 8 oder 10 Masseprozent VOC erlaubt. Dazu verlangen die Kriterien ein technisches Merkblatt mit Inhaltsstoffen sowie Verarbeitungs- und Entsorgungshinweisen.
Auf Werbeaussagen sollten Sie wenig geben. Angaben wie „Nicht giftig“ sind nach den Kriterien unzulässig, und „frei von Lösemitteln“ darf nur stehen, wenn der Gehalt unter 1,0 Gramm pro Liter liegt. Wie Sie solche Versprechen allgemein einordnen, zeigt der Beitrag Greenwashing bei Möbeln erkennen.
Schritt für Schritt: Holzmöbel streichen
- Zerlegen. Griffe, Scharniere und Schubkästen abnehmen. Gestrichen wird liegend, Fläche für Fläche.
- Reinigen und entfetten. Staub, Fett und Pflegemittelreste verhindern Haftung. Warmes Wasser mit einem Spritzer Handspülmittel genügt meist; danach vollständig trocknen lassen.
- Anschleifen. Glänzende Flächen matt schleifen, in Richtung der Maserung. Bei Furnier mit feinem Papier und wenig Druck. Schleifgeräte sollten einen Staubsammler haben, dazu gehört ein Atemschutz der Klasse P2.
- Staub restlos entfernen. Absaugen, dann mit einem leicht feuchten Tuch nachgehen. Jedes Korn zeichnet sich später ab.
- Grundieren. Auf Dekorfolie, Melaminharz und stark saugendem Holz ist eine Grundierung Pflicht. Welche zum Lack passt, steht im technischen Merkblatt des Herstellers.
- Zwei dünne Schichten streichen. Dünn und zügig arbeiten, zwischen den Schichten die vom Hersteller angegebene Zeit abwarten und bei Bedarf leicht zwischenschleifen.
- Trocknen lassen und lüften. Das Umweltbundesamt rät, „eine Trocknungszeit von mindestens 24 Stunden“ einzuplanen: „Während dieser Zeit verdunstet ein Großteil der Schadstoffe.“
- Zusammenbauen. Beschläge erst anschrauben, wenn der Lack durchgehärtet ist, nicht nur oberflächlich trocken.
Sicher arbeiten: Schleifstaub, Lüften und Reste
Beim Streichen und Lackieren gelangen Lösemittel in die Raumluft. Das Umweltbundesamt empfiehlt, die Arbeiten „wenn möglich im Freien oder in sehr gut belüfteten Räumen“ auszuführen, und hält ausreichendes Lüften „auch in den ersten Tagen nach Abschluss der Arbeiten“ für notwendig. Die Kriterien des Blauen Engels verlangen auf dem Gebinde den Hinweis „Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung sorgen“ und, für Schleifarbeiten, „Bei Schleifarbeiten Staubfilter P2 verwenden“.
Soll ein Altlack ganz herunter, ist die Wahl des Verfahrens eine Gesundheitsfrage. Das Umweltbundesamt hält Abbeizmittel für die „am wenigsten umweltverträgliche und gesundheitsschädlichste“ Methode. Schleifen und Abziehen belasten vergleichsweise wenig, verlangen aber eine partikelfiltrierende Halbmaske P2 oder P3. Heißluftföhne lösen Lack bei über 500 Grad; dabei können giftige Dämpfe entstehen. Abgelöste Lackreste älterer Anstriche können giftige Substanzen enthalten und gehören zum Sonderabfall.
Hinweis: Treten beim Arbeiten Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit auf, rät das Umweltbundesamt, sofort aufzuhören, besser zu lüften und sich im Freien zu erholen. Bleiben die Beschwerden, gehören sie zum Arzt.
Für die Reste gilt: Eingetrocknete schadstoffarme Dispersionslacke und Farben dürfen laut Umweltbundesamt in den Hausmüll, alle anderen Lackreste sind Sondermüll – die Abgabe an der Sammelstelle ist kostenfrei. Pinsel streichen Sie erst auf Papier aus; bei Dispersionslacken reichen danach oft Wasser und Handreiniger. Verdünnungsmittel und viele Pinselreiniger bestehen zu 100 Prozent aus Lösemitteln.
Checkliste vor dem ersten Anstrich
- Untergrund bestimmt: Massivholz, Furnier, Dekorplatte oder alter Lack
- Altanstrich geprüft: haftet er fest, oder muss er herunter?
- Lack gewählt: wasserbasiert, möglichst mit Blauem Engel DE-UZ 12a
- Technisches Merkblatt gelesen: Grundierung, Zwischenschliff, Trockenzeiten
- Schutz bereit: Staubfilter P2 zum Schleifen, Handschuhe, alte Unterlage
- Arbeitsplatz geklärt: draußen oder ein Raum, den Sie durchlüften können
- Zeit eingeplant: mindestens 24 Stunden Trocknung, Beschläge später
- Entsorgung bedacht: Sammelstelle für flüssige Reste, Hausmüll nur für eingetrocknete Dispersionsprodukte
Häufige Fragen
Welche Farbe eignet sich für alte Möbel?
Für Möbel im Wohnraum eignet sich ein wasserbasierter Dispersionslack am besten. Er enthält laut Umweltbundesamt bis etwa 10 Prozent organische Lösemittel, Kunstharz- und Alkydharzlacke bis über 50 Prozent. Achten Sie zusätzlich auf den Blauen Engel DE-UZ 12a, der Möbellacke einschließt und höchstens 10 Prozent flüchtige organische Verbindungen erlaubt.
Kann man furnierte Möbel streichen?
Ja. Furnier ist eine dünne Echtholzschicht auf einer Trägerplatte und lässt sich streichen, solange sie nicht aufgequollen oder abgelöst ist. Schleifen Sie nur leicht mit feinem Papier an, sonst schleifen Sie die Schicht durch. Lose Stellen müssen vorher verleimt werden.
Kann man Holzmöbel ohne Schleifen streichen?
Manchmal. Ob ein Lack ohne Anschliff hält, hängt vom Untergrund und vom Produkt ab; verbindlich ist das technische Merkblatt des Herstellers. Reinigen und entfetten müssen Sie in jedem Fall. Auf glänzendem Altlack und auf Dekorfolie ist ohne Anschliff meist eine Haftgrundierung nötig.
Darf eine Möbelfarbe „lösemittelfrei“ heißen?
Nur eingeschränkt. Nach den Kriterien des Blauen Engels DE-UZ 12a ist die Aussage „frei von Lösemitteln“ erst unter 1,0 Gramm pro Liter zulässig, und verharmlosende Angaben wie „Nicht giftig“ sind ausgeschlossen. Ohne Siegel sagt der Begriff auf der Dose wenig aus.
Wie lange muss ein gestrichenes Möbel trocknen?
Mindestens 24 Stunden. Das Umweltbundesamt empfiehlt diese Zeit, weil darin ein Großteil der Schadstoffe verdunstet. Die genauen Trocken- und Durchhärtezeiten stehen im technischen Merkblatt des Produkts. Belasten Sie die Fläche erst danach, und lüften Sie in den ersten Tagen weiter gut.
Quellen
- Umweltbundesamt: Ratgeber „Gesund und umweltfreundlich renovieren“, 2. aktualisierte Auflage 2024
- Blauer Engel DE-UZ 12a „Emissions- und schadstoffarme Lacke“, Ausgabe Januar 2019, Version 13
- ChemVOCFarbV, § 4 Kennzeichnung
- ChemVOCFarbV, Anhang II: Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt
- Umweltbundesamt: Lacke und Lasuren – Umweltzeichen und Leitfäden
Ein gestrichenes Möbel hält länger, wenn die Substanz darunter stimmt. Händler, die Material, Oberfläche und Pflege offen angeben, finden Sie im Händlerverzeichnis von buch-findr.