Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch soll den Bundesländern die Option eröffnet werden, die grundsätzliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich einzuschränken. Dazu wurde dem § 249 BauGB ein Absatz 3 hinzugefügt, der es ermöglicht, jene Privilegierung von der Einhaltung eines Mindestabstands zu benachbarten baulichen Nutzungen abhängig zu machen. Die Neuregelung stützte sich maßgeblich auf die Erwägung, dass sich so die Akzeptanz von Windenergievorhaben steigern ließe. Das Gesetzesvorhaben sah sich von Beginn an (auch) verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Diesen Bedenken wird im vorliegenden Band nachgegangen. Ein Materialteil dokumentiert die Entwicklung vom ersten Gesetzesantrag bis zur letztlich in Kraft gesetzten Regelung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch soll den Bundesländern die Option eröffnet werden, die grundsätzliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich einzuschränken. Dazu wurde dem § 249 BauGB ein Absatz 3 hinzugefügt, der es ermöglicht, jene Privilegierung von der Einhaltung eines Mindestabstands zu benachbarten baulichen Nutzungen abhängig zu machen. Die Neuregelung stützte sich maßgeblich auf die Erwägung, dass sich so die Akzeptanz von Windenergievorhaben steigern ließe. Das Gesetzesvorhaben sah sich von Beginn an (auch) verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Diesen Bedenken wird im vorliegenden Band nachgegangen. Ein Materialteil dokumentiert die Entwicklung vom ersten Gesetzesantrag bis zur letztlich in Kraft gesetzten Regelung.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch soll den Bundesländern die Option eröffnet werden, die grundsätzliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich einzuschränken. Dazu wurde dem § 249 BauGB ein Absatz 3 hinzugefügt, der es ermöglicht, jene Privilegierung von der Einhaltung eines Mindestabstands zu benachbarten baulichen Nutzungen abhängig zu machen. Die Neuregelung stützte sich maßgeblich auf die Erwägung, dass sich so die Akzeptanz von Windenergievorhaben steigern ließe. Das Gesetzesvorhaben sah sich von Beginn an (auch) verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Diesen Bedenken wird im vorliegenden Band nachgegangen. Ein Materialteil dokumentiert die Entwicklung vom ersten Gesetzesantrag bis zur letztlich in Kraft gesetzten Regelung.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch soll den Bundesländern die Option eröffnet werden, die grundsätzliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich einzuschränken. Dazu wurde dem § 249 BauGB ein Absatz 3 hinzugefügt, der es ermöglicht, jene Privilegierung von der Einhaltung eines Mindestabstands zu benachbarten baulichen Nutzungen abhängig zu machen. Die Neuregelung stützte sich maßgeblich auf die Erwägung, dass sich so die Akzeptanz von Windenergievorhaben steigern ließe. Das Gesetzesvorhaben sah sich von Beginn an (auch) verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Diesen Bedenken wird im vorliegenden Band nachgegangen. Ein Materialteil dokumentiert die Entwicklung vom ersten Gesetzesantrag bis zur letztlich in Kraft gesetzten Regelung.
Aktualisiert: 2022-01-20
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