Der Autor untersucht das Spannungsfeld zwischen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien und der Versammlungsfreiheit. Hierzu verknüpft er rechtstatsächliche Beobachtungen mit theoretischen Fragen des Verfassungsrechts und bietet rechtliche Lösungen an. Ausgangspunkt der Erörterung sind potenzielle Grundrechtseingriffe und damit verbundene Anforderungen an den Vorbehalt des Gesetzes. Bestehende einfachgesetzliche Normen werden hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit als Befugnisnormen analysiert. Schließlich stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Informationshandlung im Mittelpunkt der Betrachtung, wobei das versammlungsrechtliche Kooperationsgebot in der digitalen Diskurssphäre entfaltet wird.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Autor untersucht das Spannungsfeld zwischen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien und der Versammlungsfreiheit. Hierzu verknüpft er rechtstatsächliche Beobachtungen mit theoretischen Fragen des Verfassungsrechts und bietet rechtliche Lösungen an. Ausgangspunkt der Erörterung sind potenzielle Grundrechtseingriffe und damit verbundene Anforderungen an den Vorbehalt des Gesetzes. Bestehende einfachgesetzliche Normen werden hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit als Befugnisnormen analysiert. Schließlich stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Informationshandlung im Mittelpunkt der Betrachtung, wobei das versammlungsrechtliche Kooperationsgebot in der digitalen Diskurssphäre entfaltet wird.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Autor untersucht das Spannungsfeld zwischen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien und der Versammlungsfreiheit. Hierzu verknüpft er rechtstatsächliche Beobachtungen mit theoretischen Fragen des Verfassungsrechts und bietet rechtliche Lösungen an. Ausgangspunkt der Erörterung sind potenzielle Grundrechtseingriffe und damit verbundene Anforderungen an den Vorbehalt des Gesetzes. Bestehende einfachgesetzliche Normen werden hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit als Befugnisnormen analysiert. Schließlich stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Informationshandlung im Mittelpunkt der Betrachtung, wobei das versammlungsrechtliche Kooperationsgebot in der digitalen Diskurssphäre entfaltet wird.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Autor untersucht das Spannungsfeld zwischen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien und der Versammlungsfreiheit. Hierzu verknüpft er rechtstatsächliche Beobachtungen mit theoretischen Fragen des Verfassungsrechts und bietet rechtliche Lösungen an. Ausgangspunkt der Erörterung sind potenzielle Grundrechtseingriffe und damit verbundene Anforderungen an den Vorbehalt des Gesetzes. Bestehende einfachgesetzliche Normen werden hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit als Befugnisnormen analysiert. Schließlich stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Informationshandlung im Mittelpunkt der Betrachtung, wobei das versammlungsrechtliche Kooperationsgebot in der digitalen Diskurssphäre entfaltet wird.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Umgang mit staatlich verantworteten Menschenrechtsverletzungen in Autokratien stellt die Weltgemeinschaft noch immer vor große Herausforderungen. Weder über militärische (humanitäre) Interventionen, Wirtschaftssanktionen noch über die Variation bei den Entwicklungshilfeleistungen konnte in der Vergangenheit die angestrebte Verbesserung der Menschenrechte erzielt werden. Die juristische Durchsetzung internationalen Rechts stellt eine relativ neue Alternative für die Weltgemeinschaft dar, eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien herbeizuführen. Der Autor überprüft den von Menschenrechtsverfahren in Nachbarländern auf Autokraten ausgehenden Abschreckungseffekt. Im ersten Teil der Arbeit wird auf Basis der Selektoratstheorie die abschreckende Wirkung von Menschenrechtsverfahren auf die Repressionsentscheidung eines Autokraten spieltheoretisch modelliert. Das Ergebnis der Gleichgewichtsanalyse dieses spieltheoretischen Modells wird im zweiten Teil der Arbeit empirisch überprüft. Dabei wird aufgezeigt, dass die Ausweitung der individuellen Rechenschaftspflicht von politischen Führern in Autokratien eine regimetypspezifische Abschreckungswirkung entfaltet. Je nach Regimetyp kommt es mit einer ansteigenden Anzahl an Nachbarländern mit Menschenrechtsverfahren zu einer Verbesserung oder einer Verschlechterung der Menschenrechtslage. Folglich stellt die juristische Durchsetzung internationalem Rechts keine Maßnahme dar, mit der eine allgemeine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien erzielt werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Umgang mit staatlich verantworteten Menschenrechtsverletzungen in Autokratien stellt die Weltgemeinschaft noch immer vor große Herausforderungen. Weder über militärische (humanitäre) Interventionen, Wirtschaftssanktionen noch über die Variation bei den Entwicklungshilfeleistungen konnte in der Vergangenheit die angestrebte Verbesserung der Menschenrechte erzielt werden. Die juristische Durchsetzung internationalen Rechts stellt eine relativ neue Alternative für die Weltgemeinschaft dar, eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien herbeizuführen. Der Autor überprüft den von Menschenrechtsverfahren in Nachbarländern auf Autokraten ausgehenden Abschreckungseffekt. Im ersten Teil der Arbeit wird auf Basis der Selektoratstheorie die abschreckende Wirkung von Menschenrechtsverfahren auf die Repressionsentscheidung eines Autokraten spieltheoretisch modelliert. Das Ergebnis der Gleichgewichtsanalyse dieses spieltheoretischen Modells wird im zweiten Teil der Arbeit empirisch überprüft. Dabei wird aufgezeigt, dass die Ausweitung der individuellen Rechenschaftspflicht von politischen Führern in Autokratien eine regimetypspezifische Abschreckungswirkung entfaltet. Je nach Regimetyp kommt es mit einer ansteigenden Anzahl an Nachbarländern mit Menschenrechtsverfahren zu einer Verbesserung oder einer Verschlechterung der Menschenrechtslage. Folglich stellt die juristische Durchsetzung internationalem Rechts keine Maßnahme dar, mit der eine allgemeine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien erzielt werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Umgang mit staatlich verantworteten Menschenrechtsverletzungen in Autokratien stellt die Weltgemeinschaft noch immer vor große Herausforderungen. Weder über militärische (humanitäre) Interventionen, Wirtschaftssanktionen noch über die Variation bei den Entwicklungshilfeleistungen konnte in der Vergangenheit die angestrebte Verbesserung der Menschenrechte erzielt werden. Die juristische Durchsetzung internationalen Rechts stellt eine relativ neue Alternative für die Weltgemeinschaft dar, eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien herbeizuführen. Der Autor überprüft den von Menschenrechtsverfahren in Nachbarländern auf Autokraten ausgehenden Abschreckungseffekt. Im ersten Teil der Arbeit wird auf Basis der Selektoratstheorie die abschreckende Wirkung von Menschenrechtsverfahren auf die Repressionsentscheidung eines Autokraten spieltheoretisch modelliert. Das Ergebnis der Gleichgewichtsanalyse dieses spieltheoretischen Modells wird im zweiten Teil der Arbeit empirisch überprüft. Dabei wird aufgezeigt, dass die Ausweitung der individuellen Rechenschaftspflicht von politischen Führern in Autokratien eine regimetypspezifische Abschreckungswirkung entfaltet. Je nach Regimetyp kommt es mit einer ansteigenden Anzahl an Nachbarländern mit Menschenrechtsverfahren zu einer Verbesserung oder einer Verschlechterung der Menschenrechtslage. Folglich stellt die juristische Durchsetzung internationalem Rechts keine Maßnahme dar, mit der eine allgemeine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien erzielt werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Autor untersucht das Spannungsfeld zwischen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien und der Versammlungsfreiheit. Hierzu verknüpft er rechtstatsächliche Beobachtungen mit theoretischen Fragen des Verfassungsrechts und bietet rechtliche Lösungen an. Ausgangspunkt der Erörterung sind potenzielle Grundrechtseingriffe und damit verbundene Anforderungen an den Vorbehalt des Gesetzes. Bestehende einfachgesetzliche Normen werden hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit als Befugnisnormen analysiert. Schließlich stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Informationshandlung im Mittelpunkt der Betrachtung, wobei das versammlungsrechtliche Kooperationsgebot in der digitalen Diskurssphäre entfaltet wird.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Autor untersucht das Spannungsfeld zwischen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien und der Versammlungsfreiheit. Hierzu verknüpft er rechtstatsächliche Beobachtungen mit theoretischen Fragen des Verfassungsrechts und bietet rechtliche Lösungen an. Ausgangspunkt der Erörterung sind potenzielle Grundrechtseingriffe und damit verbundene Anforderungen an den Vorbehalt des Gesetzes. Bestehende einfachgesetzliche Normen werden hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit als Befugnisnormen analysiert. Schließlich stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Informationshandlung im Mittelpunkt der Betrachtung, wobei das versammlungsrechtliche Kooperationsgebot in der digitalen Diskurssphäre entfaltet wird.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die h.M. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Wirksamkeit von AGB stellt im Individualprozess ohne Differenzierung zwischen punktuellen Verträgen und Dauerschuldverhältnissen im Grundsatz auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab. Für Dauerschuldverhältnisse passt dieser Ausgangspunkt aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften jedoch nicht, weil er die dauerhafte Verantwortlichkeit des Verwenders für seine AGB vernachlässigt. Maßgeblicher Zeitpunkt muss bei diesen deshalb auch der heutige sein, weil sich die Parteien einem von künftigen Unwägbarkeiten geprägten System revolvierender Rechte und Pflichten unterworfen haben. Diesem ist eine statische Beurteilung grundsätzlich fremd, sodass vielmehr eine dynamische Kontrolle angezeigt ist.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die h.M. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Wirksamkeit von AGB stellt im Individualprozess ohne Differenzierung zwischen punktuellen Verträgen und Dauerschuldverhältnissen im Grundsatz auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab. Für Dauerschuldverhältnisse passt dieser Ausgangspunkt aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften jedoch nicht, weil er die dauerhafte Verantwortlichkeit des Verwenders für seine AGB vernachlässigt. Maßgeblicher Zeitpunkt muss bei diesen deshalb auch der heutige sein, weil sich die Parteien einem von künftigen Unwägbarkeiten geprägten System revolvierender Rechte und Pflichten unterworfen haben. Diesem ist eine statische Beurteilung grundsätzlich fremd, sodass vielmehr eine dynamische Kontrolle angezeigt ist.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Der Umgang mit staatlich verantworteten Menschenrechtsverletzungen in Autokratien stellt die Weltgemeinschaft noch immer vor große Herausforderungen. Weder über militärische (humanitäre) Interventionen, Wirtschaftssanktionen noch über die Variation bei den Entwicklungshilfeleistungen konnte in der Vergangenheit die angestrebte Verbesserung der Menschenrechte erzielt werden. Die juristische Durchsetzung internationalen Rechts stellt eine relativ neue Alternative für die Weltgemeinschaft dar, eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien herbeizuführen. Der Autor überprüft den von Menschenrechtsverfahren in Nachbarländern auf Autokraten ausgehenden Abschreckungseffekt. Im ersten Teil der Arbeit wird auf Basis der Selektoratstheorie die abschreckende Wirkung von Menschenrechtsverfahren auf die Repressionsentscheidung eines Autokraten spieltheoretisch modelliert. Das Ergebnis der Gleichgewichtsanalyse dieses spieltheoretischen Modells wird im zweiten Teil der Arbeit empirisch überprüft. Dabei wird aufgezeigt, dass die Ausweitung der individuellen Rechenschaftspflicht von politischen Führern in Autokratien eine regimetypspezifische Abschreckungswirkung entfaltet. Je nach Regimetyp kommt es mit einer ansteigenden Anzahl an Nachbarländern mit Menschenrechtsverfahren zu einer Verbesserung oder einer Verschlechterung der Menschenrechtslage. Folglich stellt die juristische Durchsetzung internationalem Rechts keine Maßnahme dar, mit der eine allgemeine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien erzielt werden kann.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der Umgang mit staatlich verantworteten Menschenrechtsverletzungen in Autokratien stellt die Weltgemeinschaft noch immer vor große Herausforderungen. Weder über militärische (humanitäre) Interventionen, Wirtschaftssanktionen noch über die Variation bei den Entwicklungshilfeleistungen konnte in der Vergangenheit die angestrebte Verbesserung der Menschenrechte erzielt werden. Die juristische Durchsetzung internationalen Rechts stellt eine relativ neue Alternative für die Weltgemeinschaft dar, eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien herbeizuführen. Der Autor überprüft den von Menschenrechtsverfahren in Nachbarländern auf Autokraten ausgehenden Abschreckungseffekt. Im ersten Teil der Arbeit wird auf Basis der Selektoratstheorie die abschreckende Wirkung von Menschenrechtsverfahren auf die Repressionsentscheidung eines Autokraten spieltheoretisch modelliert. Das Ergebnis der Gleichgewichtsanalyse dieses spieltheoretischen Modells wird im zweiten Teil der Arbeit empirisch überprüft. Dabei wird aufgezeigt, dass die Ausweitung der individuellen Rechenschaftspflicht von politischen Führern in Autokratien eine regimetypspezifische Abschreckungswirkung entfaltet. Je nach Regimetyp kommt es mit einer ansteigenden Anzahl an Nachbarländern mit Menschenrechtsverfahren zu einer Verbesserung oder einer Verschlechterung der Menschenrechtslage. Folglich stellt die juristische Durchsetzung internationalem Rechts keine Maßnahme dar, mit der eine allgemeine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien erzielt werden kann.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der Umgang mit staatlich verantworteten Menschenrechtsverletzungen in Autokratien stellt die Weltgemeinschaft noch immer vor große Herausforderungen. Weder über militärische (humanitäre) Interventionen, Wirtschaftssanktionen noch über die Variation bei den Entwicklungshilfeleistungen konnte in der Vergangenheit die angestrebte Verbesserung der Menschenrechte erzielt werden. Die juristische Durchsetzung internationalen Rechts stellt eine relativ neue Alternative für die Weltgemeinschaft dar, eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien herbeizuführen. Der Autor überprüft den von Menschenrechtsverfahren in Nachbarländern auf Autokraten ausgehenden Abschreckungseffekt. Im ersten Teil der Arbeit wird auf Basis der Selektoratstheorie die abschreckende Wirkung von Menschenrechtsverfahren auf die Repressionsentscheidung eines Autokraten spieltheoretisch modelliert. Das Ergebnis der Gleichgewichtsanalyse dieses spieltheoretischen Modells wird im zweiten Teil der Arbeit empirisch überprüft. Dabei wird aufgezeigt, dass die Ausweitung der individuellen Rechenschaftspflicht von politischen Führern in Autokratien eine regimetypspezifische Abschreckungswirkung entfaltet. Je nach Regimetyp kommt es mit einer ansteigenden Anzahl an Nachbarländern mit Menschenrechtsverfahren zu einer Verbesserung oder einer Verschlechterung der Menschenrechtslage. Folglich stellt die juristische Durchsetzung internationalem Rechts keine Maßnahme dar, mit der eine allgemeine Verbesserung der Menschenrechtslage in Autokratien erzielt werden kann.
Aktualisiert: 2023-03-27
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