Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Da sich das Schicksal der Unternehmensinsolvenz in aller Regel im Eröffnungsverfahren entscheidet, wird der Rechtsprechung des BGH in ihrer Entwicklung vom Scheckeinreichungs-, über den Mutter-Kind-Kuren-, den Getränkemarktfall bis zum Werkzeugmaschinenfall breiter Raum gewidmet. Dabei werden die Pflichten- und Haftungslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vertieft behandelt. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Da sich das Schicksal der Unternehmensinsolvenz in aller Regel im Eröffnungsverfahren entscheidet, wird der Rechtsprechung des BGH in ihrer Entwicklung vom Scheckeinreichungs-, über den Mutter-Kind-Kuren-, den Getränkemarktfall bis zum Werkzeugmaschinenfall breiter Raum gewidmet. Dabei werden die Pflichten- und Haftungslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vertieft behandelt. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Da sich das Schicksal der Unternehmensinsolvenz in aller Regel im Eröffnungsverfahren entscheidet, wird der Rechtsprechung des BGH in ihrer Entwicklung vom Scheckeinreichungs-, über den Mutter-Kind-Kuren-, den Getränkemarktfall bis zum Werkzeugmaschinenfall breiter Raum gewidmet. Dabei werden die Pflichten- und Haftungslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vertieft behandelt. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Da sich das Schicksal der Unternehmensinsolvenz in aller Regel im Eröffnungsverfahren entscheidet, wird der Rechtsprechung des BGH in ihrer Entwicklung vom Scheckeinreichungs-, über den Mutter-Kind-Kuren-, den Getränkemarktfall bis zum Werkzeugmaschinenfall breiter Raum gewidmet. Dabei werden die Pflichten- und Haftungslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vertieft behandelt. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Da sich das Schicksal der Unternehmensinsolvenz in aller Regel im Eröffnungsverfahren entscheidet, wird der Rechtsprechung des BGH in ihrer Entwicklung vom Scheckeinreichungs-, über den Mutter-Kind-Kuren-, den Getränkemarktfall bis zum Werkzeugmaschinenfall breiter Raum gewidmet. Dabei werden die Pflichten- und Haftungslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vertieft behandelt. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-01-26
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Da sich das Schicksal der Unternehmensinsolvenz in aller Regel im Eröffnungsverfahren entscheidet, wird der Rechtsprechung des BGH in ihrer Entwicklung vom Scheckeinreichungs-, über den Mutter-Kind-Kuren-, den Getränkemarktfall bis zum Werkzeugmaschinenfall breiter Raum gewidmet. Dabei werden die Pflichten- und Haftungslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vertieft behandelt. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Da sich das Schicksal der Unternehmensinsolvenz in aller Regel im Eröffnungsverfahren entscheidet, wird der Rechtsprechung des BGH in ihrer Entwicklung vom Scheckeinreichungs-, über den Mutter-Kind-Kuren-, den Getränkemarktfall bis zum Werkzeugmaschinenfall breiter Raum gewidmet. Dabei werden die Pflichten- und Haftungslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vertieft behandelt. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Der Einsatz von Kreditderivaten ermöglicht es Gläubigern, in der Insolvenz ihres Schuldners losgelöst von wirtschaftlichen Risiken zu agieren – sie sind Gläubiger ohne Risiko. Damit wird ein grundlegendes Prinzip des Insolvenzrechts, nämlich der Gleichlauf von Haftung und Herrschaft, auf die Probe gestellt. Anders als in den USA ist das Phänomen in Deutschland bislang weitestgehend unbeachtet geblieben. Das Werk unternimmt erstmalig den Versuch, die durch risikoentleerte Gläubiger drohenden Gefahren aus Sicht des deutschen Insolvenzrechts systematisch zu untersuchen. Dazu analysiert der Autor die Funktionsweise der einschlägigen Kreditderivate und erörtert die Möglichkeiten, den erkannten Risiken sowohl de lege lata als auch de lege ferenda entgegenzuwirken. Dabei wird auch darauf eingegangen, dass insbesondere in Gestalt der absonderungsberechtigten Gläubiger bereits in der Insolvenzordnung selbst Gläubiger ohne Risiko angelegt sind, für die die gleichen Maßstäbe zu gelten haben.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Da sich das Schicksal der Unternehmensinsolvenz in aller Regel im Eröffnungsverfahren entscheidet, wird der Rechtsprechung des BGH in ihrer Entwicklung vom Scheckeinreichungs-, über den Mutter-Kind-Kuren-, den Getränkemarktfall bis zum Werkzeugmaschinenfall breiter Raum gewidmet. Dabei werden die Pflichten- und Haftungslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vertieft behandelt. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Einsatz von Kreditderivaten ermöglicht es Gläubigern, in der Insolvenz ihres Schuldners losgelöst von wirtschaftlichen Risiken zu agieren – sie sind Gläubiger ohne Risiko. Damit wird ein grundlegendes Prinzip des Insolvenzrechts, nämlich der Gleichlauf von Haftung und Herrschaft, auf die Probe gestellt. Anders als in den USA ist das Phänomen in Deutschland bislang weitestgehend unbeachtet geblieben. Das Werk unternimmt erstmalig den Versuch, die durch risikoentleerte Gläubiger drohenden Gefahren aus Sicht des deutschen Insolvenzrechts systematisch zu untersuchen. Dazu analysiert der Autor die Funktionsweise der einschlägigen Kreditderivate und erörtert die Möglichkeiten, den erkannten Risiken sowohl de lege lata als auch de lege ferenda entgegenzuwirken. Dabei wird auch darauf eingegangen, dass insbesondere in Gestalt der absonderungsberechtigten Gläubiger bereits in der Insolvenzordnung selbst Gläubiger ohne Risiko angelegt sind, für die die gleichen Maßstäbe zu gelten haben.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Dieser Band ist Teil einer Reihe, die die Hagen Law School in ihren Lehrgängen für Fachanwälte einsetzt. Alle Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und werden unter wissenschaftlicher Begleitung von renommierten Rechtspraktikern verfasst. Die Publikationen der Hagen Law School eignen sich für Fachleute wie für Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Aktualisiert: 2023-04-11
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Die vorliegende Darstellung des Konkursrechts und der Grundzüge des Vergleichs rechts entstanden aus der praktischen Arbeit des Verfassers in der Rechtsabteilung ei ner Bank. Das Buch wendet sich daher an den mit Konkursfragen befaßten Praktiker beiderseits des Bankschalters. Das Buch spricht aber auch den Juristen an, solange er keine Spezialfragen gelöst sehen möchte. Das Buch ist leicht lesbar, es enthält keine Fremdwörter oder Fachausdrücke, die nicht erklärt sind. Der Text ist mit Beispielen und Stellen aufgelockert, die dem Leser Atempausen lassen. Diese sollten aber nicht den Eindruck falscher Einfachheit ma chen. Andererseits sei hier, wie im Text verschiedentlich, betont: Die Regelung der Konkursordnung ist im Grunde ganz einfach, denn sie ist logisch. Die gesetzliche Rege lung wird nicht nur als gegeben hingenommen, sondern ihre innere Folgerichtigkeit wird durchgängig aufgezeigt. Dargestellt wird das Recht, wie es praktisch gilt, d.h. die herrschende Meinung der Rechtsprechung. Zum Gebrauch des Buches: die zitierten gesetzlichen Vorschriften sollte der Leser unbedingt lesen, und zwar jedesmal wieder, wenn sie zitiert werden. Der Referendar, Rechtspflegeanwärter usw. sollte Einzelfragen anhand eines Kommentars erst dann vertiefen, wenn er ein Kapitel durchgelesen hat und sicher ist, daß er den Grundsatz verstanden hat. Die in diesem Buch verwendeten Abkürzungen entsprechen den allgemein ge bräuchlichen. Statt vieler sei verwiesen auf das Abkürzungsverzeichnis in Palandts Kommentar zum BGB 1983. Der häufig zitierte Kommentar zur Konkursordnung von Mentzel, Kuhn und Uhlenbruck (9. Auflage, München 1979) wird verkürzt zitiert als M/K/U.
Aktualisiert: 2023-02-04
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Dabei wird besonders auf die Entwicklung durch das ESUG eingegangen. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2021-09-10
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Dabei wird besonders auf die Entwicklung durch das ESUG eingegangen. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2021-09-10
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Dabei wird besonders auf die Entwicklung durch das ESUG eingegangen. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2021-09-10
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Die vorliegende Darstellung des Konkursrechts und der Grundzüge des Vergleichs rechts entstanden aus der praktischen Arbeit des Verfassers in der Rechtsabteilung ei ner Bank. Das Buch wendet sich daher an den mit Konkursfragen befaßten Praktiker beiderseits des Bankschalters. Das Buch spricht aber auch den Juristen an, solange er keine Spezialfragen gelöst sehen möchte. Das Buch ist leicht lesbar, es enthält keine Fremdwörter oder Fachausdrücke, die nicht erklärt sind. Der Text ist mit Beispielen und Stellen aufgelockert, die dem Leser Atempausen lassen. Diese sollten aber nicht den Eindruck falscher Einfachheit ma chen. Andererseits sei hier, wie im Text verschiedentlich, betont: Die Regelung der Konkursordnung ist im Grunde ganz einfach, denn sie ist logisch. Die gesetzliche Rege lung wird nicht nur als gegeben hingenommen, sondern ihre innere Folgerichtigkeit wird durchgängig aufgezeigt. Dargestellt wird das Recht, wie es praktisch gilt, d.h. die herrschende Meinung der Rechtsprechung. Zum Gebrauch des Buches: die zitierten gesetzlichen Vorschriften sollte der Leser unbedingt lesen, und zwar jedesmal wieder, wenn sie zitiert werden. Der Referendar, Rechtspflegeanwärter usw. sollte Einzelfragen anhand eines Kommentars erst dann vertiefen, wenn er ein Kapitel durchgelesen hat und sicher ist, daß er den Grundsatz verstanden hat. Die in diesem Buch verwendeten Abkürzungen entsprechen den allgemein ge bräuchlichen. Statt vieler sei verwiesen auf das Abkürzungsverzeichnis in Palandts Kommentar zum BGB 1983. Der häufig zitierte Kommentar zur Konkursordnung von Mentzel, Kuhn und Uhlenbruck (9. Auflage, München 1979) wird verkürzt zitiert als M/K/U.
Aktualisiert: 2023-04-04
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