Das Problem der sogenannten Absprachen im Strafverfahren beschäftigt seit Jahren die strafprozessuale Literatur ebenso wie die Rechtsprechung. Mit dem ungenauen Schlagwort «Geständnis gegen Bewährung» werden solche Absprachen häufig beschrieben. In der Praxis kann eine Absprache jedoch diverse «Leistungen» zum Gegenstand haben, so daß das Problem eine außerordentlich große Variationsbreite aufweist. Während die Rechtsprechung zunächst nur zu Einzelproblemen Stellung nahm, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGH 43, 195 einen Katalog von Grundsätzen entwickelt. Dieser Katalog wurde höchstrichterlich weiterentwickelt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob damit eine mit dem geltenden Recht zu vereinbarende «Verfahrensordnung für Absprachen» geschaffen wurde.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Problem der sogenannten Absprachen im Strafverfahren beschäftigt seit Jahren die strafprozessuale Literatur ebenso wie die Rechtsprechung. Mit dem ungenauen Schlagwort «Geständnis gegen Bewährung» werden solche Absprachen häufig beschrieben. In der Praxis kann eine Absprache jedoch diverse «Leistungen» zum Gegenstand haben, so daß das Problem eine außerordentlich große Variationsbreite aufweist. Während die Rechtsprechung zunächst nur zu Einzelproblemen Stellung nahm, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGH 43, 195 einen Katalog von Grundsätzen entwickelt. Dieser Katalog wurde höchstrichterlich weiterentwickelt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob damit eine mit dem geltenden Recht zu vereinbarende «Verfahrensordnung für Absprachen» geschaffen wurde.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-06-20
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Aktualisiert: 2023-06-20
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Aktualisiert: 2023-06-19
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Aktualisiert: 2023-06-19
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Aktualisiert: 2023-06-19
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Aktualisiert: 2023-06-19
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Urteilsabsprachen sind dem österreichischen Strafprozessrecht fremd. Vom Obersten Gerichtshof wurden sie im Jahre 2004 verboten.
Dennoch scheinen sich Urteilsabsprachen unter strengster Vertraulichkeit als verbreitetes Phänomen im österreichischen Strafverfahren etabliert zu haben. Leitende Frage der Arbeit ist deshalb, wie mit diesem Befund – namentlich im Lichte des deutschen Absprachewesens – zu verfahren ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Vertrauensschutz des Angeklagten im Zusammenhang mit Absprachen wird überwiegend dem fair-trial-Grundsatz zugeordnet. Ohne Nachweis der rechtlichen Relevanz des Vertrauens werden diesem Grundsatz nahezu beliebig Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Vertrauensschutzes entnommen. Dies verdeutlicht der ohne eine Begründung vollzogene Wandel in der Rechtsprechung des BGH, der dem Fairneßprinzip zunächst nur eine gerichtliche Pflicht entnahm, auf das Scheitern der Absprache hinzuweisen, nunmehr aber von einer Bindung an die Verständigung ausgeht. Der Autor arbeitet heraus, daß der Vertrauensschutz auf die Grundrechte des Angeklagten zu stützen ist, die dessen prozessuale Subjektstellung begründen. Vertrauensschutz wird insbesondere durch grundrechtliche Abwehransprüche gewährleistet, die bei Vornahme einer Absprache oder deren Fehlschlagen entstehen. Diese grundrechtsdogmatische Basis ermöglicht detaillierte Aussagen über Reichweite und Inhalt des Vertrauensschutzes.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Absprachenpraxis rüttelt an den Fundamenten der Strafprozessordnung. Leitende Frage der Untersuchung ist, ob die "hehren Ansprüche" des Strafverfahrens, die durch informelle Verständigungen zunehmend bedroht werden, unabdingbarer Bestandteil eines gerechten Verfahrens sein müssen.
Die Untersuchung ist in vier Teile gegliedert: eine rechtstheoretische Grundlegung, die den Konsensgedanken in die tragenden Säulen des Prozesssystems, Gerechtigkeit, Schuld und Wahrheit, einordnet; ein zweites Kapitel, das sich der deutschen Absprachenpraxis und ihrer Aufarbeitung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung widmet; einen rechtsvergleichenden Teil zur italienischen gesetzlichen Regelung einvernehmlicher Verfahrenserledigung; im letzten Kapitel entwickelt Korinna Weichbrodt ein Lösungsmodell, in dem sie unter Berücksichtigung einer kritischen Würdigung der verschiedenen kodifikatorischen Ansätze das Konsensprinzip als eigene legitimatorische Größe im Strafverfahren behaupten möchte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten.
Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten.
Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten.
Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten.
Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten.
Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten.
Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Aktualisiert: 2023-05-26
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Aktualisiert: 2023-05-26
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Die Absprachenpraxis rüttelt an den Fundamenten der Strafprozessordnung. Leitende Frage der Untersuchung ist, ob die "hehren Ansprüche" des Strafverfahrens, die durch informelle Verständigungen zunehmend bedroht werden, unabdingbarer Bestandteil eines gerechten Verfahrens sein müssen.
Die Untersuchung ist in vier Teile gegliedert: eine rechtstheoretische Grundlegung, die den Konsensgedanken in die tragenden Säulen des Prozesssystems, Gerechtigkeit, Schuld und Wahrheit, einordnet; ein zweites Kapitel, das sich der deutschen Absprachenpraxis und ihrer Aufarbeitung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung widmet; einen rechtsvergleichenden Teil zur italienischen gesetzlichen Regelung einvernehmlicher Verfahrenserledigung; im letzten Kapitel entwickelt Korinna Weichbrodt ein Lösungsmodell, in dem sie unter Berücksichtigung einer kritischen Würdigung der verschiedenen kodifikatorischen Ansätze das Konsensprinzip als eigene legitimatorische Größe im Strafverfahren behaupten möchte.
Aktualisiert: 2023-05-25
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